OGH: Zur Qualifikation von Online-Sparkonten
Das Zahlungsdienstegesetz ist auf „Direkt-Sparkonten“ nicht anwendbar. – Die Beklagte wandte im Vorfeld ein, dass dieses Gesetz nicht auf „Direkt-Sparkonten“ anwendbar sei, weil damit keine Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglicht werde. Der OGH wies die Klage nach einer Vorabentscheidung des EuGH ab.
Berechtigter vorzeitiger Austritt wegen Beleidigung des Dienstnehmers durch den gewerberechtlichen Geschäftsführer?
Ein wichtiger Grund, der den Angestellten zum vorzeitigen Austritt berechtigt, liegt nach dem Gesetz unter anderem dann vor, wenn sich der Dienstgeber erhebliche Ehrverletzungen gegen den Angestellten zuschulden kommen lässt.
(Kein) Schadenersatz wegen Manipulationssoftware in Diesel-PKW
Der Kläger begehrte 31.008 Euro Zug um Zug gegen die Rückgabe des von ihm gekauften Fahrzeugs, hilfsweise die Feststellung der Haftung der Beklagten ihm gegenüber. In dem Fahrzeug sei eine Manipulationssoftware verbaut gewesen, die bewirkt habe, dass zumindest die nicht den Angaben im Typenschein entsprochen hätten.



