Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung: In Begutachtung versendet
Am 10. 4. 2019 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung erlassen wird, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und 66 weitere Gesetze geändert werden, in Begutachtung versendet.
World Development Report 2019: The Changing Nature of Work
Seit 1978 veröffentlicht die Weltbank jährlich einen World Development Report, der jeweils ein für die aktuelle Entwicklungsdiskussion bedeutsames Thema aufgreift. Der diesjährige Bericht steht unter dem Thema „The Changing Nature of Work“ und widmet sich vor allem den sozialen Auswirkungen von Digitalisierung und Automatisierung auf die Arbeit.
Strengere EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln
Der Rat hat am 9. 4. 2019 die „Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ förmlich angenommen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre, um die neuen Vorschriften umzusetzen.
OGH: Gerichtsstand des Erfüllungsortes
EuGVVO 2012: Wird eine deutsche GmbH & Co KG am vertraglich vereinbarten Erfüllungsort im Inland wegen Schlechterfüllung des Vertrags geklagt, liegt auch für die als Komplementärin der KG mitgeklagte GmbH die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte vor.
OGH: Vertretung von Privatstiftungen
Eine Privatstiftung ist nicht vertretungslos, wenn ein Mitglied eines dreiköpfigen Stiftungsvorstands ausscheidet, die Stiftungsurkunde aber Kollektivvertretungsbefugnis jeweils zweier Vorstandsmitglieder vorsieht. Vielmehr schreibt das Gesetz das Vorhandensein von mindestens drei Vorstandsmitgliedern nur zum Zweck der Wahrung der internen Kontrolle, nicht aber zur Vertretung der Privatstiftung nach außen zwingend vor.
BFG: Behandlung einer in einer italienischen Betriebsstätte gehaltenen Beteiligung einer österreichischen Körperschaft an einer italienischen Tochterkörperschaft
Der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, dass, anknüpfend an die Regelungen der Art 7 und 23 DBA Italien, für eine in einer italienischen Betriebsstätte gehaltene Beteiligung einer österreichischen Körperschaft an einer italienischen Tochterkörperschaft die Bestimmungen über die internationale Schachtelbeteiligung und damit verbunden die Bestimmungen über eine allfällige Option zugunsten der Steuerwirksamkeit der Schachtelbeteiligung nicht anzuwenden wären, kann das BFG nicht beitreten.
BFG: Keine Zollschuld bei Verbringung eines defekten PKW
Die Verladung und Überstellung eines wegen eines Defekts in Deutschland liegen gebliebenen Fahrzeugs auf einen im Zollgebiet zugelassenen Autotransporter mit dem Zweck, das Fahrzeug bis zur deutsch-schweizerischen Grenze zu transportieren, stellt keine (unzulässige) Verwendung des Fahrzeugs als Beförderungsmittel im Zollgebiet der Union dar.
75 Mio. Euro vom Cum-Ex-Schaden für Österreich verloren
Wien (APA) – Schrittweise ist kürzlich der hiesige Schaden von Cum-Ex-Geschäften veröffentlicht worden. Schlussendlich nannte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) einen Schaden von insgesamt 183 Mio. Euro. Ein Teil des Schadens von 75 Mio. Euro, der vor 2011 entstand, ist aber verjährt. Das geht aus einem Ö1-„Morgenjournal“-Bericht vom Dienstag hervor. Der Rest soll wie schon angekündigt zurückgeholt werden.
Bilaterale Vereinbarung zwischen Österreich und den USA über den Austausch länderbezogener Berichte
Mit Erlass des BMF vom 5. 4. 2019, BMF-010221/0099-IV/8/2019, BMF-AV 50/2019, wurde die bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte veröffentlicht.
Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung
Das Gesetz selbst enthält keine Definition des Begriffs der verdeckten Ausschüttung. Laut Rechtsprechung und Literatur sind verdeckte Ausschüttungen alle Vorteile, die einem Anteilseigner oder einer einem Anteilseigner nahestehenden Person außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gewährt werden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und bei der Körperschaft eine Vermögensminderung bewirken oder Vermögensmehrung verhindern.
Ausscheiden eines Gruppenmitglieds
Das Finanzamt hat in allen Fällen der Änderung den ursprünglichen Feststellungsbescheid nach einer Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 9 Abs 9 KStG vorliegen, abzuändern. Die in den KStR 2013, Rz 1590, vorgenommene Einschränkung, wonach ein Änderungsbescheid nur bei Eintritt bzw Ausscheiden von Gruppenmitgliedern sowie bei einer Änderung der Ergebniszurechnung zu ergehen hätte, findet im Gesetz keine Deckung.
EAS-Auskunft: Betriebsstätten bei Segelbooten
Bietet eine in Österreich ansässige Person Skipper-Trainings und Kurse für das kroatische Küstenpatent an, wobei die praktischen Einheiten auf einem eigenen Segelboot im Inland und die Ausbildungsfahrten auf einem für diese Zwecke angemieteten Segelboot in Kroatien stattfinden, stellt sich die Frage, ob dadurch in Kroatien eine Betriebsstätte iSd Art 5 DBA Kroatien begründet wird.