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Der Rat hat am 9. 4. 2019 die „Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ förmlich angenommen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre, um die neuen Vorschriften umzusetzen.
Die Richtlinie soll technologieneutral sein und nicht nur traditionelle unbare Zahlungsmittel wie Bankkarten und Schecks umfassen, sondern auch neue Zahlungsmethoden, die in den letzten Jahren hinzugekommen sind, etwa elektronische Brieftaschen, mobile Zahlungen und virtuelle Währungen.
Zu den wichtigsten Vorschriften gehören:
Die Richtlinie enthält Mindestvorschriften, dh es steht den Mitgliedstaaten frei, darüber hinauszugehen und striktere Vorschriften zu erlassen – nicht zuletzt, was eine breiter gefasste Definition der Straftaten oder höhere Strafen betrifft.
⇒ Zur Pressemitteilung des Rats der EU bzw weiterführenden Informationen.