BFG: Ausscheiden eines Gruppenmitglieds
Das Finanzamt hat in allen Fällen der Änderung den ursprünglichen Feststellungsbescheid nach einer Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 9 Abs 9 KStG vorliegen, abzuändern. Aus der Formulierung „jede Änderung“ in § 9 Abs 9 TS 1 KStG wird abgeleitet, dass sämtliche Änderungen gemeint sind, welche die im Gruppenantrag angegebenen Daten betreffen.
BFG: Vorfrageentscheidungen und EuGH-Urteile
Bei Rechtsmitteln, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über das Rechtsmittel gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden.
VfGH hebt unter Frist Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 unter Fristsetzung bis 31. 12. 2019 als verfassungswidrig aufgehoben. Das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 sieht vor, dass die Flächenwidmungspläne der Gemeinden elektronisch kundzumachen sind und dass diese Kundmachung der Landesregierung obliegt.
Handlungsanleitung durch DSB nach Meldung einer Sicherheitsverletzung
In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung der Datenschutzbehörde gegen eine Tagesklinik wurden gleich mehrfache Verstöße gegen die DSGVO festgestellt. In vielen Fällen wurde zwar…
BFG: Bemessungsgrundlage und Entstehen der Steuerschuld
Die Grunderwerbsteuer sieht bei unentgeltlichen Grundstückserwerben als Bemessungsgrundlage „fixe Größen“ wie Grundstückswert oder Einheitswert vor, die Steuerschuld entsteht idR mit dem Verpflichtungsgeschäft.
OGH: Neues Erwachsenenschutzrecht – Beendigung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung
Wurde der Erwachsenenvertreter mit der Besorgung einer Art von Angelegenheiten betraut (hier die Vertretung des Betroffenen „vor Gerichten, Behörden, Dienststellen und Sozialversicherungsträgern“), reicht es für eine Aufrechterhaltung der Erwachsenenvertretung, dass diese Art von Angelegenheiten als solche weiterhin den Erwachsenenvertreter erfordert.
Bemessung der Glücksspielabgabe bei sonstigen Nummernlotterien
Die Nummernlotterien sind in § 12 GSpG und im § 32 GSpG aus zivilrechtlicher Vertragssicht inhaltsgleich definiert. Der Unterschied besteht darin, dass die Nummernlotterien iSd § 12 GSpG von der Lotterienkonzession umfasst sind und die sonstigen Nummernlotterien iSd § 32 GSpG als jeweilige Veranstaltung gemäß § 36 GSpG bewilligt werden müssen.
Kampf gegen Steuerhinterziehung: EU-Parlament fordert Finanzpolizei
Straßburg (APA/dpa) – Das EU-Parlament hat einen entschiedeneren Kampf gegen Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität gefordert. Dazu solle eine europäische Finanzpolizei geschaffen werden, heißt es in einem Bericht, den die Abgeordneten am Dienstag mit großer Mehrheit annahmen.
Besteuerung des auf „vorobligatorische“ Beitragszahlungen entfallenden Anteils einer Pensionskassenleistung
Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen zählen nach § 25 Abs 1 Z 2 lit b Satz 1 EStG zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Differenzierung danach, ob die Leistungen der Pensionskasse durch gesetzlich verpflichtende oder aufgrund des Dienstvertrags entrichtete oder freiwillige Beiträge von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern finanziert worden sind, enthält die Bestimmung nicht.
Karenzentschädigung ist den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen
Die Karenzentschädigung für die Einhaltungen eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbotes fällt – im Gegensatz zu einer vom Dienstgeber geleisteten Überbrückungshilfe – nicht unter den Befreiungstatbestand des § 41 Abs 4 lit a FLAG für Ruhe- und Versorgungsbezüge.
Rechtsprechungsstatistiken 2018: Gerichtshof und des Gericht erreichen mit 1769 erledigten Rechtssachen neuen Rekordwert
Während sich in den Jahren 2016 und 2017 die Anzahl der erledigten Rechtssachen jeweils auf rund 1600 belief, wurde sie im Jahr 2018 mit 1769 übertroffen. Die Anzahl der bei den beiden Gerichten anhängig gemachten neuen Rechtssachen beläuft sich auf 1683, womit sich die steigende Tendenz aus den letzten Jahren fortsetzt.
Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit
(B. R.) – Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck. Bei der Förderung der Volksbildung hat sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung auf bildungspolitische Fragestellungen zu beschränken.