Zweite Auflage des OECD-Handbuchs „Fighting Tax Crime“
Das 2017 erstmals veröffentlichte OECD-Handbuch „Fighting Tax Crime – The Ten Global Principles“ zur Bekämpfung von Steuerkriminalität wurde am 17. 6. 2021 in der zweiten Auflage veröffentlicht.
Zwei Sammelerlässe zur Auslegung des DBA Deutschland
Am 17. 6. 2021 wurden zwei Sammelerlässe in der Findok veröffentlicht, die der Bereinigung überholter Erlässe bzw Erlassaussagen iZm der Auslegung des DBA Deutschland dienen.
OGH zur Feststellungswirkung von Schuldsprüchen im Verfahren nach dem VbVG
Der OGH präzisiert, unter welchen Voraussetzungen der rechtskräftige Schuldspruch einer natürlichen Person einen Verband bindet, der im betreffenden Verfahren die Rechte des Beschuldigten hatte.
Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen (Juni 2021)
Der Erlass des BMF vom 29. 1. 2019, BMF-010221/0027-IV/8/2019, BMF-AV 2019/10, wird aufgehoben und durch diesen Erlass ersetzt (Änderungen kursiv).
KÖST-ZUSCHLAG | Empfängerbenennung auch in Betrugsfällen?
Die Finanzverwaltung kann – insbesondere im Rahmen von Außenprüfungen – verlangen, dass der Steuerpflichtige die Empfänger von betrieblich veranlassten Aufwendungen genau bezeichnet. Gelingt diese Empfängerbenennung nicht, so wird der Betriebsausgabenabzug verwehrt und müssen juristische Personen überdies einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer iHv 25 % entrichten, woraus eine Gesamtsteuerbelastung von 50 % resultiert. Das Bundesfinanzgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 10.12.2020 erneut darauf hingewiesen, dass bei Auslandsbeziehungen insbesondere auch eine erhöhte Mitwirkungspflicht sowie eine Beweisvorsorgepflicht zu beachten ist. Eine erhaltene Visitenkarte bzw der Empfang von div. E-Mails sind zur Erfüllung dieser Verpflichtungen jedenfalls nicht ausreichend, sodass die damit verbundenen negativen steuerlichen Konsequenzen selbst im Falle eines Betrugsszenarios in Kauf zu nehmen sind.
NEU: Die Ausweitung des One-Stop-Shops (OSS)
Das One-Stop-Shop (OSS)-System bietet Unternehmern die Möglichkeit, sich umsatzsteuerlich in nur einem Mitgliedstaat zu registrieren (=Mitgliedstaat der Identifizierung) und gewisse unter die jeweilige Sonderregelung fallenden Leistungen an Private in anderen Mitgliedstaaten über diesen Mitgliedstaat zu erklären und die Umsatzsteuer zu bezahlen. Die abgeführte Steuer wird dann in weiterer Folge vom Mitgliedstaat der Identifizierung an den jeweiligen Mitgliedstaat weitergeleitet.
EAS-Auskunft: Betriebsstätte bei Hilfstätigkeiten im Konzern?
Übt eine Angestellte einer in Deutschland ansässigen Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Teil einer internationalen Investmentfondsgruppe ist, ihre Tätigkeit zur Gänze in ihrer in Österreich gelegenen Privatwohnung aus und handelt es sich bei der Tätigkeit um Routineaufgaben im Bereich des Rechnungswesens, die für verschiedene Gesellschaften in der Gruppe erbracht werden, so stellt sich die Frage, ob die deutsche Gesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebsstätte begründet.
OGH zu Sozialplan und Kündigungsverzicht
In Sozialplänen kann die Sozialplanleistung einer freiwilligen Abfindung vom Unterlassen der Anfechtung der Kündigung bei Gericht durch den Arbeitnehmer abhängig gemacht werden.
Juni-Session des VfGH
In seiner Juni-Session, die für drei Wochen anberaumt ist, berät der Verfassungsgerichtshof ab 7. 6. 2021 über mehr als 400 Fälle. Ein Teil davon bezieht sich erneut auf das Thema COVID-19.
Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs- und Beschwerdezinsen
Am 7. 6. 2021 wurde eine Mitteilung der jeweils anzuwendenden Höhe der Zinssätze für Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO, für Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs 9 BAO, für Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen) gemäß § 205 Abs 2 BAO und für Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs 4 BAO in der Findok veröffentlicht.
EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN: ÄNDERUNGEN DURCH DEN WARTUNGSERLASS 2021
Am 17. Mai 2021 hat das BMF den Wartungserlass 2021 zu den Einkommensteuerrichtlinien (EStR) 2000 veröffentlicht. Wenig überraschend konzentriert sich der Erlass auf die Begleitmaßnahmen zu COVID-19, dabei insbesondere auf den Verlustrücktrag. Einige wenige Änderungen sind aber auch im Bereich der Kapitaleinkünftebesteuerung enthalten.
Covid-Beihilfen: Was? Wann? Wieviel?
Die einzelnen Hilfsmaßnahmen schließen sich jedoch teilweise wechselseitig aus. Unternehmen sind daher gefordert, die Vorteilhaftigkeit der Inanspruchnahme einzelner Maßnahmen abzuwägen. Fristen sind zu beachten und auch die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen können Optimierungsüberlegungen beeinflussen. Im Journal 1/2021 haben wir einen Überblick über den Fixkostenzuschuss I und II sowie den Verlustersatz präsentiert. Der vorliegende Beitrag widmet sich neben einer Übersicht dem Ausfallsbonus und den Kombinationsmöglichkeiten der Beihilfen.












