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Grace-Period-Gesetz bringt Erleichterungen bei KMU-Übergaben

Österreichisches Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien. (Bild: © Andy Wenzel) Österreichisches Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien. (Bild: © Andy Wenzel)

Der Ministerrat hat die Etablierung eines Grace-Period-Gesetzes beschlossen. Die Übergabe von KMUs und EPUs soll damit erleichtert werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Der Betriebsübergang soll erleichtert werden, indem einige bürokratische Hürden nicht sofort schlagend werden bzw. Rechts- und Planungssicherheit beim Erwerber herstellen.

In einer Grace-Period (für maximal zwei Jahre) soll hier Unterstützung für die Betriebsübergabe geboten werden. Die Erleichterungen sollen folgende Bereiche betreffen:

  • Gewerbeordnung
    • Ruhen der Gewerbeberechtigung als Recht statt als Pflicht
    • Entfall der Vorlage von Firmenbuchauszügen im Gewerbeverfahren
  • Arbeitnehmerschutzgesetz
    • Entfall der Meldung der Sicherheitsvertrauenspersonen
    • Erleichterung für die Einberufung des Arbeitsschutzausschusses
  • Arbeitsinspektion
    • Beraten vor strafen, Beratung kann auch auf Nachfrage erfolgen
  • Abgabenrecht
    • Einführung der „Begleitung einer Unternehmensübertragung“: offene Jahre aus einer Außenprüfung sollen geprüft werden. Zusätzlich soll auch Auskünfte über noch nicht verwirklichte Sachverhalte erteilt werden. Damit soll Planungs- und Rechtssicherheit sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer (Nachhaftungen) erhöht werden.

Ein Gesetzesvorschlag soll in Kürze dem Begutachtungsverfahren zugeführt werden.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.