Das organisierte Vertriebs- oder Dienstleistungssystem nach dem FAGG
Nach Ansicht des OGH ist für das Vorliegen eines Fernabsatzvertrages und somit auch für das Bestehen des Rücktrittsrechts eines Verbrauchers nur entscheidend, dass ein organisierten Verbtriebs- oder Dienstleistungssystems hinsichtlich des Vertragsabschlusses vorliegt. Dafür irrelevant ist jedoch die Form der Erfüllung des Vertrages, also etwa ob die Ware geliefert oder selbst abgeholt wird.
Die Beweislastumkehr gemäß Art 82 Abs 3 DSGVO
Der OGH hat sich in einer erst jüngst ergangenen Entscheidung (OGH 27.11.2019, 6 Ob 217/19h) mit dem Umfang der in Art 82 Abs 3 DSGVO formulierten Beweislastregel hinsichtlich eines Schadenersatzanspruches aufgrund einer Datenschutzrechtsverletzung auseinandergesetzt.
Klarstellung des OGH zur 12-Stunden-Gleitzeit
Der OGH (8 ObA 77/18h) entschied zum ersten Mal seit Einführung der Möglichkeit des sogenannten 12-Stunden-Arbeitstages (iSd AZG-Novelle 2018, BGBl I 53/2018) die…
Unternehmensfamilien und Konzern-Privileg
Der Oberste Gerichtshof und die Bundeswettbewerbsbehörde kommen in einem kürzlich ergangenen Urteil und einer fast gleichzeitig publizierten Stellungnahme zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Anwendbarkeit des Konzepts der wirtschaftlichen Einheit auf gemeinsam kontrollierte Unternehmen.
Betroffenenrechte: Zur Behörde und/oder zum Gericht?
In gleich drei Entscheidungen hat der OGH die gerichtliche Geltendmachung von DSGVO-Betroffenenrechten als zulässig beurteilt. Die dadurch eröffnete Wahlmöglichkeit für Betroffene, im Fall von Datenschutzverletzungen die Gerichte oder die Datenschutzbehörde (DSB) anzurufen, wirft jedoch weitere Fragen auf.
DSB weist Beschwerden gegen OGH und Parlament zurück
In ihren rechtskräftigen Bescheiden vom 4.2.2019 (DSB-D123.937/0001-DSB/2018) bzw vom 28.11.2018 (DSB-D123.800/0001-DSB/2018) hält die Datenschutzbehörde (DSB) fest, dass sie weder für die Aufsicht über Gerichte im Rahmen justizieller Tätigkeit noch die Kontrolle der Legislative zuständig ist.