Frühwarnsystem bei „Massenkündigungen“: Wirksamkeit von einvernehmlichen Auflösungen eines Dienstverhältnisses
Erste Auseinandersetzung des OGH mit der Frage, ob sich die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG auch auf einvernehmliche Auflösungen erstreckt.
OGH zur Frage des Rechts auf Beschäftigung und zur Qualifikation der Nichtbeschäftigung als Mobbing
Der OGH stellt erneut klar, dass nur in Ausnahmefällen ein Recht auf Beschäftigung besteht und eine Nichtbeschäftigung im Rahmen einer Dienstfreistellung grundsätzlich nicht als Mobbing zu qualifizieren ist.
Keine Pflicht zum Urlaubskonsum während der Dienstfreistellung
In der Entscheidung zu 9 ObA 21/21k stellte der Oberste Gerichtshof erneut klar, dass für ArbeitnehmerInnen grundsätzlich keine Obliegenheit besteht, ihren Urlaub vor Ende des Dienstverhältnisses während einer Dienstfreistellung zu verbrauchen – auch nicht im Falle des Fristablaufs bei befristeten Dienstverhältnissen. Der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung steht im Allgemeinen nur unter der „Sanktion“ der Verjährung des Urlaubsanspruchs nach § 4 Abs 5 UrlG. Die Grenze der zulässigen Verweigerung des Urlaubsverbrauchs bildet die Treuepflicht und der Rechtsmissbrauch.
Einstufungsfragen zum Kollektivvertrag für Angestellte in Handelsbetrieben in der Rechtsprechung des OGH
Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben stellt aufgrund der großen Anzahl der ihm unterliegenden Arbeitnehmer einen der bedeutendsten Kollektivverträge Österreichs dar. In der Folge sollen zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zu Einstufungsfragen im Handelsangestelltenkollektivvertrag, die das Höchstgericht in den letzten Jahren gefällt hat, dargestellt und kritisch hinterfragt werden.
Unzulässige Verwechslungsgefahr bei Keyword-Advertising
Die durch Verwendung einer Marke (eines Markenbestandteils) als Schlüsselwort generierte Werbung eines Dritten greift in der Regel in die Rechte des Markeninhabers ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn aus der Werbung für einen normal informierten und aufmerksamen Internetnutzer leicht zu erkennen ist, dass die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber (bzw. von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen) stammen.
Das organisierte Vertriebs- oder Dienstleistungssystem nach dem FAGG
Nach Ansicht des OGH ist für das Vorliegen eines Fernabsatzvertrages und somit auch für das Bestehen des Rücktrittsrechts eines Verbrauchers nur entscheidend, dass ein organisierten Verbtriebs- oder Dienstleistungssystems hinsichtlich des Vertragsabschlusses vorliegt. Dafür irrelevant ist jedoch die Form der Erfüllung des Vertrages, also etwa ob die Ware geliefert oder selbst abgeholt wird.
Die Beweislastumkehr gemäß Art 82 Abs 3 DSGVO
Der OGH hat sich in einer erst jüngst ergangenen Entscheidung (OGH 27.11.2019, 6 Ob 217/19h) mit dem Umfang der in Art 82 Abs 3 DSGVO formulierten Beweislastregel hinsichtlich eines Schadenersatzanspruches aufgrund einer Datenschutzrechtsverletzung auseinandergesetzt.
Klarstellung des OGH zur 12-Stunden-Gleitzeit
Der OGH (8 ObA 77/18h) entschied zum ersten Mal seit Einführung der Möglichkeit des sogenannten 12-Stunden-Arbeitstages (iSd AZG-Novelle 2018, BGBl I 53/2018) die…
Unternehmensfamilien und Konzern-Privileg
Der Oberste Gerichtshof und die Bundeswettbewerbsbehörde kommen in einem kürzlich ergangenen Urteil und einer fast gleichzeitig publizierten Stellungnahme zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Anwendbarkeit des Konzepts der wirtschaftlichen Einheit auf gemeinsam kontrollierte Unternehmen.
Betroffenenrechte: Zur Behörde und/oder zum Gericht?
In gleich drei Entscheidungen hat der OGH die gerichtliche Geltendmachung von DSGVO-Betroffenenrechten als zulässig beurteilt. Die dadurch eröffnete Wahlmöglichkeit für Betroffene, im Fall von Datenschutzverletzungen die Gerichte oder die Datenschutzbehörde (DSB) anzurufen, wirft jedoch weitere Fragen auf.
DSB weist Beschwerden gegen OGH und Parlament zurück
In ihren rechtskräftigen Bescheiden vom 4.2.2019 (DSB-D123.937/0001-DSB/2018) bzw vom 28.11.2018 (DSB-D123.800/0001-DSB/2018) hält die Datenschutzbehörde (DSB) fest, dass sie weder für die Aufsicht über Gerichte im Rahmen justizieller Tätigkeit noch die Kontrolle der Legislative zuständig ist.