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Mit einiger Verspätung hat das Justizministerium am 13. Jänner 2025 den Ministerialentwurf für das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz in Begutachtung geschickt, mit dem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in österreichisches Recht umgesetzt wird. Welche Auswirkungen das NaBeG nach dem aktuellen Entwurf haben wird und was die EU in nächster Zeit in punkto Nachhaltigkeitsberichterstattung plant, besprechen Josef Baumüller von der TU Wien und Theresa Weiglhofer-Troy vom Linde Verlag.