Kategorie: Lohnsteuer

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LStR-Wartungserlass 2018 veröffentlicht

Mit dem LStR-Wartungserlass vom 13. 12. 2018 werden die Änderungen durch das JStG 2018, die Änderung der Sachbezugswerteverordnung, die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, die Verordnung betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, und die Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung, sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet.

Bonus kann so schon während des Jahres lukriert werden. (Bild: © iStock)
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Familienbonus: Formular steht ab sofort zur Verfügung

Wien (APA) – Der Weg zum Familienbonus wird erleichtert. Wer schon ab Jänner über die Lohnverrechnung profitieren will, muss lediglich ein Formular namens E 30 ausfüllen und dem Arbeitgeber unterschrieben übermitteln. Dieses Formular ist ab sofort auf der Homepage des Finanzministeriums verfügbar (bmf.gv.at „Formulare“).

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) - Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnverrechnung und Ausnahme- sowie Sonderbestimmungen stehen zur Disposition. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)
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Steuerreform: Fuchs kündigt völlig neue rechtliche Grundlage an

Wien (APA/red) – Die Pläne der Regierung zu einer Steuerreform werden konkreter. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) kündigte im „Kurier“ (Sonntag-Ausgabe) eine völlig neue rechtliche Grundlage sowie radikale Vereinfachungen an. Zur Disposition stünden Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnverrechnung und Ausnahme- sowie Sonderbestimmungen, kündigte der Leiter der Steuerreform-Taskforce an.

(Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)
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Nationalrat beschließt Jahressteuergesetz 2018

Zum Auftakt eines zweitägigen Sitzungsmarathons hat der Nationalrat am 4. 7. 2018 das Jahressteuergesetz 2018 beschlossen. Kernpunkt sind steuerliche Erleichterungen für Familien. Demnach tritt der sogenannte Familienbonus ab 1. 1. 2019 in Kraft. Als Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes will die Regierung mit dem Familienbonus den Steueraufwand für lohn- und einkommensteuerzahlende Familien jährlich um bis zu 1.500 Euro reduzieren.

Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr ab 2019 - 250 Euro Mindestbetrag für Alleinverdiener, aber nicht bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit, Notstandshilfe oder Mindestsicherung. (Bild: © iStock)
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Familienbonus mit kleinen Änderungen im Ministerrat

Wien (APA/red) – Die Regierung beschließt am Mittwoch den Gesetzesentwurf für die Einführung des „Familienbonus“. Der sieht ab 2019 einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind vor. Änderungen gegenüber dem Begutachtungs-Entwurf gibt es laut Finanzministerium noch für getrennt lebende Eltern. Unverändert bleibt, dass der Steuerbonus für Familien mit geringerem Einkommen niedriger ausfällt.