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Einkommensteuer Lohnsteuer

Nationalrat beschließt Jahressteuergesetz 2018

(Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen) Entlastung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

() Zum Auftakt eines zweitägigen Sitzungsmarathons hat der Nationalrat am 4. 7. 2018 das Jahressteuergesetz 2018 beschlossen. Kernpunkt sind steuerliche Erleichterungen für Familien. Demnach tritt der sogenannte Familienbonus ab 1. 1. 2019 in Kraft. Als Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes will die Regierung mit dem Familienbonus den Steueraufwand für lohn- und einkommensteuerzahlende Familien jährlich um bis zu 1.500 Euro reduzieren.

Wird für ein Kind nach seinem 18. Geburtstag Familienbeihilfe bezogen, steht laut Gesetz ein reduzierter Familienbonus in Höhe von 500 Euro jährlich zu. Alle steuerzahlenden Alleinerzieher und Alleinverdiener, insbesondere die geringverdienenden, werden künftig eine Mindestentlastung von 250 Euro, den Kindermehrbetrag, pro Kind und Jahr erhalten. Wird mindestens 11 Monate Arbeitslosengeld bzw Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen, steht dieser Kindermehrbetrag aber nicht zu. Ausbezahlt wird der Familienbonus entweder über die Lohnverrechnung oder mittels der Arbeitnehmerveranlagung.

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Neu ist überdies die Indexierung aller kinderrelevanten Steuerabsetzbeträge. Damit reduzieren sich künftig etwa auch der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn die Kinder in einem EU- oder EWR-Land mit niedrigerem Preisniveau als in Österreich leben. Außerdem bringt das Jahressteuergesetz 2018 Maßnahmen gegen konzerninterne Gewinnverschiebungen, niedrigere Versicherungssteuern für Landwirte und mehr steuerliche Rechtssicherheit für Großunternehmen.

 

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