Kategorie: Körperschaftsteuer

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BFG Körperschaftsteuer

„Aufgespaltene Konzernübernahme“: Absetzung von Firmenwertabschreibung und Fremdkapitalzinsen zulässig

Im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af der KStR 2013 – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig.

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BFG BFGjournal Körperschaftsteuer

BFG: Zahlungserleichterungsverfahren: Stundungsansuchen für eine Körperschaftsteuervorauszahlung

Die erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs 1 BAO muss die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe im Hinblick auf die Vermögens- und Liquiditätslage betreffen. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, sie könne durch die Begrenzung der Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen, kann die Darstellung der Vermögens- und Liquiditätslage nicht ersetzen.

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Körperschaftsteuer

BMF: Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG

Die Information des BMF zur Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG wird anlässlich der inzwischen ergangenen zivilrechtlichen Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerschuld als Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen angepasst.

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) - Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnverrechnung und Ausnahme- sowie Sonderbestimmungen stehen zur Disposition. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)
Einkommensteuer Körperschaftsteuer Lohnsteuer

Steuerreform: Fuchs kündigt völlig neue rechtliche Grundlage an

Wien (APA/red) – Die Pläne der Regierung zu einer Steuerreform werden konkreter. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) kündigte im „Kurier“ (Sonntag-Ausgabe) eine völlig neue rechtliche Grundlage sowie radikale Vereinfachungen an. Zur Disposition stünden Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnverrechnung und Ausnahme- sowie Sonderbestimmungen, kündigte der Leiter der Steuerreform-Taskforce an.

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BFGjournal Körperschaftsteuer Umsatzsteuer VwGH

Verdeckte Ausschüttungen bei Vermietungen von Körperschaften an Gesellschafter

Liegt eine wirtschaftliche Tätigkeit vor, ist im Bereich der Überlassung von Räumlichkeiten durch eine Körperschaft an ihre Gesellschafter bzw an Personen, die den Gesellschaftern nahestehen, gesondert zu prüfen, ob der Vorgang eine verdeckte Ausschüttung darstellt, was gegebenenfalls zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 führen kann.

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Körperschaftsteuer

Voraussetzungen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

Die Frage, ob die Voraussetzung des Art 133 Abs 4 B-VG, also eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung vorliegt, ist im Zeitpunkt der Entscheidung des VwGH zu beurteilen. Wurde die zu beantwortende Rechtsfrage daher vom VwGH – auch nach Einbringung der Revision – bereits geklärt, liegt keine Rechtsfrage (mehr) vor, der im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme.

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Körperschaftsteuer

Vorsteuer aus Kosten eines Kartellverfahrens abziehbar

(M. M.) – Da keine gemäß § 12 KStG nicht abzugsfähigen Ausgaben vorliegen, erweist sich die Revision auch in Bezug auf den vom BFG zugestandenen Vorsteuerabzug als unberechtigt. Eine Sachverhaltskonstellation, wie sie dem Urteil des EuGH vom 21. 2. 2013, Rs C-104/12, Becker, zugrunde lag, ist im Revisionsfall nicht gegeben.