„Aufgespaltene Konzernübernahme“: Absetzung von Firmenwertabschreibung und Fremdkapitalzinsen zulässig
Im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af der KStR 2013 – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig.
BFG: Zahlungserleichterungsverfahren: Stundungsansuchen für eine Körperschaftsteuervorauszahlung
Die erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs 1 BAO muss die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe im Hinblick auf die Vermögens- und Liquiditätslage betreffen. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, sie könne durch die Begrenzung der Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen, kann die Darstellung der Vermögens- und Liquiditätslage nicht ersetzen.
Veranstaltungstipp: SWK-Steuerrechtstag 2018
Wissen, worauf es ankommt Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung Update ESt, KöSt & USt aus Sicht der Beratung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung Horizontal Monitoring, Ausweitung Advance…
BMF: Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG
Die Information des BMF zur Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG wird anlässlich der inzwischen ergangenen zivilrechtlichen Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerschuld als Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen angepasst.
Veranstaltungstipp: Bilanzrechtssymposium 2018 in Linz
Von Donnerstag, dem 22. 11. 2018, bis Freitag, dem 23. 11. 2018, veranstalten die Institute für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung sowie für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre…
Mindestkörperschaftsteuerpflicht auch bei Scheinunternehmen
Die Mindestkörperschaftsteuerpflicht wird auch durch die bescheidmäßige Feststellung, dass die GmbH als ein Scheinunternehmen gemäß § 8 SBBG gilt, nicht berührt.
Dr. Martin Vock im BFGjournal zu Gast
Dr. Martin Vock über die „BAO-Abteilung“, die Reform der Bundesabgabenordnung und das Jahressteuergesetz 2018.
Steuerreform: Fuchs kündigt völlig neue rechtliche Grundlage an
Wien (APA/red) – Die Pläne der Regierung zu einer Steuerreform werden konkreter. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) kündigte im „Kurier“ (Sonntag-Ausgabe) eine völlig neue rechtliche Grundlage sowie radikale Vereinfachungen an. Zur Disposition stünden Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnverrechnung und Ausnahme- sowie Sonderbestimmungen, kündigte der Leiter der Steuerreform-Taskforce an.
Verdeckte Ausschüttungen bei Vermietungen von Körperschaften an Gesellschafter
Liegt eine wirtschaftliche Tätigkeit vor, ist im Bereich der Überlassung von Räumlichkeiten durch eine Körperschaft an ihre Gesellschafter bzw an Personen, die den Gesellschaftern nahestehen, gesondert zu prüfen, ob der Vorgang eine verdeckte Ausschüttung darstellt, was gegebenenfalls zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 führen kann.
Voraussetzungen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
Die Frage, ob die Voraussetzung des Art 133 Abs 4 B-VG, also eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung vorliegt, ist im Zeitpunkt der Entscheidung des VwGH zu beurteilen. Wurde die zu beantwortende Rechtsfrage daher vom VwGH – auch nach Einbringung der Revision – bereits geklärt, liegt keine Rechtsfrage (mehr) vor, der im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme.
Körperschaftsteuer: Beteiligungsertragsbefreiung gilt auch innerhalb der Unternehmensgruppe
Auch innerhalb einer Gruppe im Sinne des § 9 KStG sind Gewinnausschüttungen, welche eine Muttergesellschaft von der Tochtergesellschaft bezieht, als steuerfreie Beteiligungserträge im Sinne des § 10 KStG zu qualifizieren.
Vorsteuer aus Kosten eines Kartellverfahrens abziehbar
(M. M.) – Da keine gemäß § 12 KStG nicht abzugsfähigen Ausgaben vorliegen, erweist sich die Revision auch in Bezug auf den vom BFG zugestandenen Vorsteuerabzug als unberechtigt. Eine Sachverhaltskonstellation, wie sie dem Urteil des EuGH vom 21. 2. 2013, Rs C-104/12, Becker, zugrunde lag, ist im Revisionsfall nicht gegeben.