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Im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af der KStR 2013 – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG (bei vor dem 1. 3. 2014 angeschafften Beteiligungen) sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig.
Entscheidung: BFG 25. 10. 2018, RV/7102978/2018 (Revision zulässig).
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