Kategorie: Körperschaftsteuer

BFGjournal Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umgründungs­steuerrecht

Zeitpunkt der Geltendmachung von Verlustvorträgen nach einer Einbringung bei Neugründung

Das Auseinanderfallen der Begriffe Veranlagungs­zeitraum und Wirtschaftsjahr hat zur Folge, dass ein am Einbringungs­stichtag noch nicht verrechneter Verlustvortrag nach herrschender Ansicht erst im Folgeveranlagungs­zeitraum in Abzug gebracht werden kann, auch wenn der mit dem übertragenen Betriebs­vermögen erwirtschaftete Gewinn in einem Rumpfwirtschaftsjahr, das bei der übernehmenden Körperschaft wegen eines vom Regel­stichtag abweichenden Umgründungs­stichtages entsteht, bei der übernehmenden Körperschaft im Rahmen einer gesonderten Veranlagung noch im selben Jahr zu erfassen ist.

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Gruppen­besteuerung – Beteiligungsgemeinschaften auf „mittlerer Ebene“

Auslegung der Übergangs­vorschrift des § 26c Z 18 KStG – Mit dem AbgÄG 2010 wurde mit 1. 7. 2010 für Gruppenmitglieder die Möglichkeit beseitigt, Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft zu sein. Bestanden derartige Beteiligungsgemeinschaften auf Ebene von Gruppenmitgliedern aber bereits zum 30. 6. 2010, können diese gem § 26c Z 18 KStG unter konkret genannten Voraussetzungen bis zum 31. 12. 2020 bestehen bleiben: Eine derartige Beteiligungsgemeinschaft darf keine neuen Körperschaften in die Unternehmensgruppe aufnehmen, es dürfen keine neuen Mitbeteiligten in die Beteiligungsgemeinschaft aufgenommen werden und das Beteiligungsausmaß der Beteiligungsgemeinschaft an den Beteiligungskörperschaften muss unverändert bleiben. Die Verletzung einer dieser Voraussetzungen führt zur Auflösung der Beteiligungsgemeinschaft. Ein Beitrag von Gerald Ehgartner.

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Voraussetzungen eines Mantelkaufs – Maßgeblichkeit der Strukturänderungen

Mantelkauf ist der Erwerb der Anteile an einer nicht wirtschaftlich tätigen oder vermögenslosen Gesellschaft, sodass bildlich gesprochen nur ein funktionsloser „Gesellschaftsmantel“ vorliegt. Der Begriff Mantelkauf ist eine Sammelbezeichnung, dessen Anwendungsbereich über den „klassischen“ Mantelkauf iSd Erwerbs sämtlicher Gesellschaftsanteile einer abwicklungsreifen Gesellschaft hinausgeht.

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Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanz­gerichts zu Körperschaften – zweites Halbjahr 2017 (II)

In Fortsetzung des Beitrags in der letzten Ausgabe des BFGjournals werden in diesem Artikel von Melanie Raab und Bernhard Renner – thematisch gegliedert – weitere wichtige im zweiten Halbjahr 2017 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften, insb zu abgaben­rechtlichen Begünstigungen und Umgründungen, samt weiterführender Praxishinweise dargestellt.

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Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanz­gerichts zu Körperschaften – zweites Halbjahr 2017 (I)

Melanie Raab und Bernhard Renner behandeln in diesem Beitrag – thematisch gegliedert – wichtige im zweiten Halbjahr 2017 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften, insb zur unbeschränkten Steuer­pflicht, zu verdeckten Ausschüttungen und zum Mantelkauf, samt weiterführender Praxishinweise. Teil II des Beitrags folgt in der nächsten Ausgabe des BFGjournals.

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Merkmale einer verdeckten Ausschüttung

(B. R.) – Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben.

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Kein Abstellen auf mittelbare Eigentümer­verhältnisse beim Tatbestand des Mantelkaufs

Der VwGH befasste sich mit der Frage, ob das Tatbestandsmerkmal der „wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur“ iSd § 8 Abs 4 Z 2 KStG nur die unmittelbare oder auch die mittelbare Änderung der Beteiligungs­verhältnisse umfasst. Im Ergebnis vertritt das BFG die Auffassung, dass das Tatbestandsmerkmal lediglich auf die unmittelbare Veränderung der Beteiligungs­verhältnisse abstellt. Ein Beitrag von Jan Knesl, Pavel Knesl und Michael Zwick.