Strafbarkeit juristischer Personen bei Datenschutzverletzungen
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO und der damit einhergehenden Novellierung des DSG kann bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht auch gegenüber juristischen Personen eine…
Die Geschenkannahme durch Machthaber iSd § 153a StGB
§ 153a StGB regelt die Strafbarkeit eines Machthabers, der für die Ausübung seiner Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten einen nicht bloß geringfügigen Vermögensvorteil angenommen und pflichtwidrig nicht abgeführt hat. Der folgende Beitrag stellt die Besonderheiten des Deliktes in der Praxis dar.
Das neue Kommunikationsplattformen-Gesetz
Mit dem 1. Jänner 2021 trat das Kommunikationsplattformen‑Gesetz (KoPl-G) als Teil des Gesetzespakets gegen „Hass im Netz“ in Kraft. Es bringt neue und umfangreiche Verpflichtungen für Betreiber von Kommunikationsplattformen und soll Betroffenen erleichtern gegen Angriffe auf diesen Plattformen vorzugehen.
Am Punkt #14 mit Vanessa McAllister – Covid und Strafrecht
COVID-19 wirft neben vielem anderen auch etliche Fragen für das Strafrecht auf: Wie macht man sich nach §§ 178 oder 179 StGB strafbar? Was droht bei Quarantäneverstößen? Erfüllen unrichtige Angaben auf dem Antrag für zB Umsatzersatz die Voraussetzungen für einen Betrug? Was passiert, wenn man mit dem Testergebnis einer anderen Person zum Frisör geht? Diese und viele weitere Fragen klärt Dr. Vanessa McAllister, Rechtsanwältin und Partnerin bei Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH.
Rat nimmt neue Vorschriften zur Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit und zur Einbeziehung des Verkaufs über digitale Plattformen an
Der Rat hat am 22. 3. 2021 neue Vorschriften angenommen, um die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung zu verbessern und die Herausforderungen der digitalen Plattformwirtschaft anzugehen.
Am Punkt # 9 mit Pilar Koukol – Masken „not made in Austria“?
Betrug, Irreführung, Gewährleistung, Sammelklage. Viele Begriffe sind in der Diskussion rund um Masken möglicherweise „not made in Austria“ gefallen. Was , wenn die Masken wirklich nicht aus Österreich stammen? Dr. Pilar Koukol wird dieses Thema ausführlich aus zivil- und strafrechtlicher Sicht beleuchten. UWG, StGB, VbVG oder ABGB, das ist hier die Frage?
Am Punkt # 8 mit Heidemarie Paulitsch – Hausdurchsuchung: Polizei und Staatsanwaltschaft ante portas
Um die Hausdurchsuchung ranken sich gegenwärtig Mythen. Dr. Heidemarie Paulitsch gibt einen fundierten Einblick in das rechtliche Korsett der Hausdurchsuchung. Was ist eine Hausdurchsuchung? Wer ordnet sie an? Wer führt eine Hausdurchsuchung durch? Welche Voraussetzungen müssen für eine Hausdurchsuchung vorliegen? Wie geht man mit Zufallsfunden um? Diese und noch viele weitere Fragen werden durch unsere Expertin beantwortet.
(K)eine Erfolgsaussicht: Das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz auf dem Prüfstand
Kaum ein Gesetzesvorhaben sorgt in Deutschland derzeit für derart große Aufmerksamkeit wie das geplante Sorgfaltspflichtengesetz. Den einen gehen die Bestimmungen deutlich zu weit,…
Am Punkt # 3 mit Raphael Toman – Game Stop
Dr. Raphael Toman, assoziierter Partner bei Brandl Talos Rechtsanwälte, erklärt die Vorgänge rund um Game Stop, Robinhood und den Kapitalmarkt.
Am Punkt # 2 mit Christian Zwick – Sanierungsverschmelzung
Dr. Christian Zwick, Partner von Binder Grösswang Rechtsanwälte, analysiert die kürzlich ergangene OGH-Entscheidung 6 Ob 203/20a zur konzerninternen Verschmelzung überschuldeter Tochtergesellschaften. Sanierung und dann Verschmelzung oder Sanierung im Zuge der Verschmelzung, das ist hier die Frage.
VfGH behandelt ab 23. 2. Anträge zu Maßnahmen gegen COVID-19
Der VfGH tritt am Dienstag, 23. 2. 2021, zu einer Session zusammen, die auf drei Wochen anberaumt ist. Auf der Tagesordnung stehen rund 350 Fälle.
Einschränkung der Einsicht bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen gemäß § 10a WiEReG
Eine Beschränkung der Einsicht soll nur aus „außergewöhnlichen“ Umständen erfolgen. Bei der Beurteilung, ob solche außergewöhnlichen Umstände vorliegen, können auch andere Straftaten als die in § 10a Abs 2 WiEReG genannten berücksichtigt werden. Es muss daraus aber geschlossen werden können, dass der wirtschaftliche Eigentümer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Opfer einer der in § 10a Abs 2 WiEReG aufgezählten Straftaten wird.












