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Quelle: Pressemitteilung des Rats der EU vom 22. 3. 2021.
Der Rat hat am 22. 3. 2021 neue Vorschriften angenommen, um die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung zu verbessern und die Herausforderungen der digitalen Plattformwirtschaft anzugehen.
Immer mehr Personen und Unternehmen nutzen digitale Plattformen, um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten. Allerdings werden über digitale Plattformen erzielte Einkünfte häufig nicht gemeldet und Steuern nicht gezahlt, insbesondere wenn die digitalen Plattformen in mehreren Ländern betrieben werden. Dies führt zu Steuereinbußen in den Mitgliedstaaten und verschafft Händlern auf digitalen Plattformen einen unlauteren Vorteil gegenüber traditionellen Unternehmen.
Mit den Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung soll dieses Problem angegangen werden, indem zum einen die Betreiber digitaler Plattformen zur Meldung der von Verkäufern auf ihren Plattformen erzielten Einkünfte und zum anderen die Mitgliedstaaten zum automatischen Austausch dieser Informationen verpflichtet werden.
Die neuen Vorschriften gelten für digitale Plattformen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU und treten zum 1. 1. 2023 in Kraft. Dadurch können nationale Steuerbehörden über digitale Plattformen erzielte Einkünfte ermitteln und die entsprechenden Steuerverpflichtungen festlegen. Auch für Betreiber digitaler Plattformen wird es einfacher, die Vorschriften einzuhalten, da die Meldungen nur noch in einem Mitgliedstaat gemäß einem gemeinsamen EU-Rahmen erfolgen werden.
Es handelt sich um eine wichtige Aktualisierung der EU-Vorschriften, die dazu beitragen wird, dass Verkäufer, die auf digitalen Plattformen tätig sind, ebenfalls ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen. Dies ist besonders begrüßenswert in einer Zeit, in der Online-Verkäufe zunehmen und die öffentlichen Finanzen durch die COVID-19-Pandemie stark belastet werden.
Durch weitere Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wird der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten verbessert. So wird es zB einfacher, Informationen über Gruppen von Steuerzahlern zu erhalten. Es werden außerdem Verbesserungen bei den Vorschriften für die Durchführung gleichzeitiger Prüfungen und bei der Zulassung der Anwesenheit von Bediensteten bei einer Untersuchung in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt.
Darüber hinaus bieten die neuen Vorschriften einen Rahmen für die Durchführung gemeinsamer Prüfungen durch die zuständigen Behörden von zwei oder mehr Mitgliedstaaten. Dieser Rahmen wird spätestens ab 2024 in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen.