Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik: Kommission eröffnet Debatte über schrittweisen Übergang zu neuen Verfahren
Die Kommission hat am 15. 1. 2019 die Debatte über die Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik angestoßen. Oftmals kann jedoch bei wichtigen Steuerinitiativen keine Einstimmigkeit erzielt werden, und wenn doch, führt sie mitunter zu kostspieligen Verzögerungen und suboptimalen politischen Ergebnissen.
Erstmalige Festsetzung von Mineralölsteuer
Kraftstoffe sind nur dann steuerbar, wenn sie im Steuergebiet verwendet werden. Liegt in solchen Fällen keine Befreiung von der Steuerpflicht vor, sind sie auch steuerpflichtig.
Nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer: kein Dienstverhältnis
Mit der Frage der Weisungsgebundenheit von nicht bzw nicht wesentlich beteiligten (Gesellschafter-)Geschäftsführern hat sich der VwGH bereits in mehreren Entscheidung auseinandergesetzt und darin Folgendes ausgeführt.
BFG: Antrag auf Aufhebung eines Prüfungsauftrages gemäß § 299 BAO
Die Rechtsfolge des § 148 Abs 4 BAO, der gegen einen Prüfungsauftrag ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässt, ist im Hinblick auf Absicht und Ziel des Gesetzes, eine Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von Prüfungsaufträgen erst mit dem Rechtsmittel gegen einen nach Abschluss der Prüfung ergehenden Bescheid zuzulassen, nicht nur auf Beschwerden, sondern auch auf Anträge auf Aufhebung nach § 299 BAO zu beziehen.
Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt zwei Beschlüsse zur Besteuerung von Häfen in Spanien und Italien an
Die Europäische Kommission hat in zwei gesonderten Beschlüssen vorgeschlagen, dass Italien und Spanien ihre Besteuerung von Häfen an die EU-Beihilfevorschriften anpassen.
Auslösen der österreichischen Versicherungssteuerpflicht in einem grenzüberschreitenden Versicherungsverhältnis
Eine von einer Stadtgemeinde mit einer ausländischen Versicherung abgeschlossene Erlebensversicherung für zwei ihrer Dienstnehmer unterliegt nach dem Wortlaut des § 1 Abs 2 Z 4b VersStG der österreichischen Versicherungssteuer, weil sie als juristische Person eine „Einrichtung, auf die sich das Versicherungsverhältnis bezieht“ ist.
BFG: Vertrag über Erb- und Pflichtteilsverzicht kein Vergleich iSd § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG
Eine Vereinbarung, in der die Vertragsparteien Rechte und Pflichten, über deren Art und Ausmaß kein Streit herrscht, anders regeln als es im Gesetz vorgesehen ist, stellt keinen gebührenpflichtigen Vergleich dar (vgl VwGH 21. 3. 2012, 2011/16/0122; 19. 9. 1956, 1569/54).
Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2019)
Mit BMF-Info vom 7. 1. 2019, BMF-010221/0002-IV/8/2019, wird die BMF-Info vom 18. 12. 2017, BMF-010221/0538-IV/8/2017, aufgehoben und ersetzt. Die neu veröffentlichte BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe bestehen (Aktualisierung 1. 1. 2019).
Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO: Heranziehung zur Haftung auch dann zulässig, wenn sich die Gesellschaft zum Fälligkeitszeitpunkt bereits in finanzieller Notlage befunden hat und nur mehr Zug-um-Zug-Zahlungen und Einzüge durch die Bank erfolgt sind
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben.
BFG: Vorliegen einer Säumnis, wenn Finanzamt Eingabe entgegen § 85 BAO nicht als Beschwerde wertet und deshalb untätig bleibt
Schriftliche Eingaben/Anbringen sind trotz Verwendung deutlicher Bezeichnungen und Formulierungen einer weiteren Hinterfragung und Auslegung zugänglich.
Keine Nachsicht von der Abgabeneinhebung im Anlassfall eines Normenprüfungsverfahrens, wenn Rechtsnormen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden
Die Aufhebung von Rechtsnormen durch den Verfassungsgerichtshof im Normenprüfungsverfahren begründet keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Anlassfall.
BFG zu sverzögerungen im täglichen Berufsverkehr
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages, wenn sich der Steuerberater nicht über die Verkehrslage informiert, um der Ladung zur mündlichen Verhandlung pünktlich Folge leisten zu können.