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BFG Verfahrens- und Organisations­recht VfGH

Keine Nachsicht von der Abgabeneinhebung im Anlassfall eines Normenprüfungsverfahrens, wenn Rechtsnormen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden

Die Aufhebung von Rechtsnormen durch den Verfassungsgerichtshof im Normenprüfungsverfahren begründet keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Anlassfall.

Entscheidung:  BFG 19. 10. 2018, RV/3100216/2013 (Revision nicht zulässig).

Zum Volltext der Entscheidung.

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