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Die Kommission hat am 15. 1. 2019 die Debatte über die Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik angestoßen – ein Bereich, in dem die Mitgliedstaaten gegenwärtig einstimmig beschließen müssen. Oftmals kann jedoch bei wichtigen Steuerinitiativen keine Einstimmigkeit erzielt werden, und wenn doch, führt sie mitunter zu kostspieligen Verzögerungen und suboptimalen politischen Ergebnissen.
In der am 15. 1. 2019 veröffentlichten Mitteilung wird ein Fahrplan vorgeschlagen, um in bestimmten Bereichen der gemeinschaftlichen Steuerpolitik schrittweise und gezielt zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (BQM) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens überzugehen, wie es bereits in den meisten anderen Politikbereichen der EU üblich ist. Diese Möglichkeit ist in den EU-Verträgen vorgesehen.
Bei der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit wären die Mitgliedstaaten in der Lage, schnellere, wirksamere und demokratischere Kompromisse in Steuerangelegenheiten zu finden, sodass das volle Potenzial dieses Politikbereichs ausgeschöpft würde. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren würde darüber hinaus sicherstellen, dass das Europäische Parlament einen konkreten Beitrag zu steuerpolitischen Beschlüssen leisten könnte, wodurch die Ansichten der Bürger besser vertreten und die Rechenschaftspflicht erhöht würde.
Die Kommission schlägt nicht vor, die Zuständigkeiten der EU im Bereich der Besteuerung zu ändern oder das Recht der Mitgliedstaaten, nach eigenem Ermessen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuersätze festzulegen, anzutasten. Vielmehr geht es darum, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, auf effizientere Weise ihre bereits gebündelte Steuerhoheit auszuüben, um auf diese Weise schneller auf gemeinsame Herausforderungen reagieren zu können.
Zur vollständigen Pressemitteilung der Europäischen Kommission.