Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2019)
Mit BMF-Info vom 7. 1. 2019, BMF-010221/0002-IV/8/2019, wird die BMF-Info vom 18. 12. 2017, BMF-010221/0538-IV/8/2017, aufgehoben und ersetzt. Die neu veröffentlichte BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe bestehen (Aktualisierung 1. 1. 2019).
Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO: Heranziehung zur Haftung auch dann zulässig, wenn sich die Gesellschaft zum Fälligkeitszeitpunkt bereits in finanzieller Notlage befunden hat und nur mehr Zug-um-Zug-Zahlungen und Einzüge durch die Bank erfolgt sind
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben.
BFG: Vorliegen einer Säumnis, wenn Finanzamt Eingabe entgegen § 85 BAO nicht als Beschwerde wertet und deshalb untätig bleibt
Schriftliche Eingaben/Anbringen sind trotz Verwendung deutlicher Bezeichnungen und Formulierungen einer weiteren Hinterfragung und Auslegung zugänglich.
Keine Nachsicht von der Abgabeneinhebung im Anlassfall eines Normenprüfungsverfahrens, wenn Rechtsnormen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden
Die Aufhebung von Rechtsnormen durch den Verfassungsgerichtshof im Normenprüfungsverfahren begründet keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Anlassfall.
BFG zu sverzögerungen im täglichen Berufsverkehr
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages, wenn sich der Steuerberater nicht über die Verkehrslage informiert, um der Ladung zur mündlichen Verhandlung pünktlich Folge leisten zu können.
Vermeidung der Körperschaftsteuer: neue EU-Vorschriften zur Beseitigung der größten Schlupflöcher ab 1. 1. 2019
Ab dem 1. 1. 2019 wenden alle Mitgliedstaaten neue rechtsverbindliche Maßnahmen an, die auf die wichtigsten Formen der Steuervermeidung durch große multinationale Unternehmen abzielen.
OGH: Zur Qualifikation von Online-Sparkonten
Das Zahlungsdienstegesetz ist auf „Direkt-Sparkonten“ nicht anwendbar. – Die Beklagte wandte im Vorfeld ein, dass dieses Gesetz nicht auf „Direkt-Sparkonten“ anwendbar sei, weil damit keine Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglicht werde. Der OGH wies die Klage nach einer Vorabentscheidung des EuGH ab.
Keine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Personenversicherungen gemäß § 18 Abs 1 Z 2 EStG
Die auf den Erlass des BMF vom 7. 9. 1989, V 249/13/1-IV/14/89, gestützte Bestätigung über Prämienvorschreibungen zu Personenversicherungen hat die Vermutung für sich, dass der darin ausgewiesene Versicherungsnehmer die Versicherungsprämien tatsächlich geleistet hat, doch ist diese Vermutung widerlegbar.
Paul Heissenberger im BFGjournal zu Gast
Mag. Paul Heissenberger begann nach dem Studium in einer kleinen Steuerberatungskanzlei, in der er für die Betreuung von Ein-Personen-Unternehmen sowie Klein- und Mittelbetriebe verantwortlich war. In einer international tätigen Steuerberatungskanzlei sammelte er auch Erfahrung in der Beratung und Betreuung internationaler Konzerne. Im Jahr 2010 gründete Heissenberger seine eigene Steuerberatungskanzlei. 2014 wurde er zum Präsidenten der Landesstelle Niederösterreich der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) gewählt. Nach einer Fortbildungsveranstaltung an der Wirtschaftsuniversität Wien zu Digitalisierung, die Heissenberger moderierte, baten wir ihn zum Interview.
Außergewöhnliche Belastung (§ 34 Abs 6 EStG): Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät ohne Selbstbehalt bei Behinderung aufgrund von Zuckerkrankheit
Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen ohne Selbstbehalt aus dem Titel der Behinderung bedarf es eines unmittelbaren, ursächlichen Zusammenhanges der geltend gemachten Kosten mit der Behinderung, die der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu Grunde liegt (vgl UFS 9. 10. 2008, RV/0147-G/08, mwA).
Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
Fehlen in einem Abholfall die formalen Erfordernisse für den innergemeinschaftlichen Transport der Waren und führen Ergebnisse des Amthilfeersuchens zu begründeten Zweifeln am Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, kommt es darauf an, dass der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung unter Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel tatsächlich nachweist.
Werbungskosten (va Bewirtungsspesen, Fachliteratur, Theaterkarten) einer Dramaturgin
Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen (sogenanntes Aufteilungs- und Abzugsverbot), dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zugrunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann.