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OGH
Allgemein OGH

OGH: Zur Qualifikation von Online-Sparkonten

Das Zahlungsdienstegesetz ist auf „Direkt-Sparkonten“ nicht anwendbar. – Die Beklagte wandte im Vorfeld ein, dass dieses Gesetz nicht auf „Direkt-Sparkonten“ anwendbar sei, weil damit keine Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglicht werde. Der OGH wies die Klage nach einer Vorabentscheidung des EuGH ab.

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Paul Heissenberger im BFGjournal zu Gast

Mag. Paul Heissenberger begann nach dem Studium in einer kleinen Steuerberatungskanzlei, in der er für die Betreuung von Ein-Personen-Unternehmen sowie Klein- und Mittelbetriebe verantwortlich war. In einer international tätigen Steuerberatungskanzlei sammelte er auch Erfahrung in der Beratung und Betreuung internationaler Konzerne. Im Jahr 2010 gründete Heissenberger seine eigene Steuerberatungskanzlei. 2014 wurde er zum Präsidenten der Landesstelle Niederösterreich der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) gewählt. Nach einer Fortbildungsveranstaltung an der Wirtschaftsuniversität Wien zu Digitalisierung, die Heissenberger moderierte, baten wir ihn zum Interview.

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BFG International Internationales Steuerrecht Umsatzsteuer VwGH

Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen

Fehlen in einem Abholfall die formalen Erfordernisse für den innergemeinschaftlichen Transport der Waren und führen Ergebnisse des Amthilfeersuchens zu begründeten Zweifeln am Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, kommt es darauf an, dass der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung unter Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel tatsächlich nachweist.

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Allgemein BFG BFGjournal Einkommensteuer

Werbungskosten (va Bewirtungsspesen, Fachliteratur, Theaterkarten) einer Dramaturgin

Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen (sogenanntes Aufteilungs- und Abzugsverbot), dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zugrunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann.