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Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages, wenn sich der Steuerberater nicht über die Verkehrslage informiert, um der Ladung zur mündlichen Verhandlung pünktlich Folge leisten zu können.
Mit Verkehrsverzögerungen im täglichen Berufsverkehr muss jederzeit gerechnet werden. Ein sorgfältiger Mensch, beurteilt nach den persönlichen Fähigkeiten des Wiedereinsetzungswerbers, informiert sich rechtzeitig über die Verkehrslage, sodass ein pünktliches Erscheinen zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht gewährleistet ist.
Entscheidung: BFG 28. 11. 2018, RV/5101550/2018 (Revision nicht zulässig).
Zum Volltext der Entscheidung.