X
Digital
International Internationales Steuerrecht Körperschaftsteuer

Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt zwei Beschlüsse zur Besteuerung von Häfen in Spanien und Italien an

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die Europäische Kommission hat in zwei gesonderten Beschlüssen vorgeschlagen, dass Italien und Spanien ihre Besteuerung von Häfen an die EU-Beihilfevorschriften anpassen. 

Mit einer Körperschaftsteuerbefreiung wird Häfen, die durch wirtschaftliche Tätigkeiten Gewinne erzielen, ein Wettbewerbsvorteil gewährt, wenn sie im Binnenmarkt arbeiten. Dieser stellt folglich eine mit den EU-Vorschriften nicht vereinbare staatliche Beihilfe dar.

In Italien sind Häfen vollständig von der Körperschaftsteuer befreit.

In Spanien sind die wichtigsten Einnahmequellen der Häfen von der Körperschaftsteuer befreit, zB Hafengebühren oder Einnahmen aus Miet- oder Konzessionsverträgen. Im Baskenland sind Häfen vollständig von der Körperschaftsteuer befreit.

Im April 2018 teilte die Kommission Italien und Spanien ihre Bedenken hinsichtlich der in diesen Ländern geltenden steuerlichen Regelungen für Häfen mit. Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass die bestehenden Regelungen den Häfen sowohl in Italien als auch in Spanien einen selektiven Vorteil verschaffen und möglicherweise gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen.

Die Kommission hat daher am 8. 1. 2019 Italien und Spanien aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften anzupassen, um sicherzustellen, dass die Häfen ab dem 1. 1. 2020 die Körperschaftsteuer in gleicher Weise wie andere Unternehmen in Italien bzw Spanien auch entrichten. Beide Länder haben nun zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren.

Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.