Kategorie: News

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International SWI

Ab Dienstag 13-Mrd.-Euro-Streit von Apple und EU-Kommission

Cupertino (Kalifornien)/Brüssel/Luxemburg (APA/dpa) – Im Streit zwischen Apple und der EU-Kommission um die 13 Milliarden Euro schwere Steuernachzahlung in Irland treffen die Streitparteien am Dienstag vor dem EU-Gericht aufeinander. In einer auf zwei Tage angesetzten Verhandlung werden sie ihre Argumente präsentieren und sich Fragen der Richter stellen.

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Einkommensteuer International Körperschaftsteuer SWI

EAS 3416: Glasfasernetz als unbewegliches Vermögen iSd Art 13 Abs 2 DBA Großbritannien

Wird zum flächenmäßigen Ausbau des österreichischen Glasfasernetzes eine österreichische Projektgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft gegründet, wobei es sich bei einem der Gesellschafter um einen in Großbritannien ansässigen Investor handelt, so besteht im Falle einer Anteilsveräußerung aufgrund von § 21 Abs 1 Z 1 KStG iVm § 98 Abs 1 Z 5 lit e EStG beschränkte Steuerpflicht in Österreich.

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BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

BFG: Keine Heilung des Zustellmangels, wenn Zustellbevollmächtigter nur Email der Erledigung erhält

Die Heilung eines Zustellmangels (Nichtbeachtung der Zustellvollmacht) nach § 9 Abs 3 ZustG iVm § 7 ZustG setzt voraus, dass dem Zustellbevollmächtigten die als Bescheid intendierte Erledigung tatsächlich im Original zukommt. Alleine durch die Einbringung eines Rechtsmittels durch den steuerlichen Vertreter wird der Zustellmangel nicht saniert (keine „Heilung durch Einlassung“).

Allgemein SWK

Beginn der neuen Tagung des Nationalrats

Mit dem 10. September hat die letzte Tagung des Nationalrats in der 26. Gesetzgebungsperiode begonnen. Auch wenn diese aufgrund der bevorstehenden Nationalratswahl nur eine kurze sein wird, sind aufgrund von Fristsetzungen doch einige gewichtige Gesetzesbeschlüsse zu erwarten.

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Allgemein SWK VwGH

VwGH: Tilgung von Abgabenschuldigkeiten

Die Wirkung einer Zahlung oder Umbuchung als Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten der einzelnen Abgabenschuldner kann auch Gegenstand eines Abrechnungsbescheides sein. Sie ist jedoch von der Richtigkeit der Gebarung solcher Zahlungen und der zutreffenden Behandlung von Verrechnungsweisungen sowie der Richtigkeit der Gebarung von Umbuchungen auf Abgabenkonten zu unterscheiden.

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Umsatzsteuer VwGH

VwGH: Aufeinandertreffen von echter und unechter Steuerbefreiung im UStG

In diesem Fall erzielte der Revisionswerber, der als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG unecht steuerbefreit war, Umsätze durch die Vermietung von Wohnungen, wobei ein Teil dieser Vermietungen die Voraussetzungen der echten Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 6 lit d Spiegelstrich 4 UStG erfüllte. Eine unechte Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug aus, eine echte Steuerbefreiung hingegen nicht.

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Sachbezug SWK

Privatnutzung eines Firmen-Kfz ist steuer­pflichtiger Sachbezug

Auch wenn die private Nutzung eines Firmen-Kfz die einzige Einnahme aus dem Dienst­verhältnis ist, stellt dies einen steuer­pflichtigen geld­werten Vorteil im Sinne des § 15 EStG dar, der nach den Bestimmungen der Sachbezugs­werteVO zu bewerten und mit einem Lohnzettel zu erfassen ist ( BFG 27. 11. 2018, RV/7100090/2012). Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

EuGH International

EuGH: Mehrwertsteuersatz für Fotografien

Um als Kunstgegenstände zu gelten, auf die nach Art 103 Abs 1 und Abs 2 Buchst a MwStSyst-RL iVm Art 311 Abs 1 Nr 2 MwStSyst-RL und Anhang IX Teil A Nr 7 MwStSyst-RL der ermäßigte Mehrwertsteuersatz angewandt werden kann, müssen Fotografien die Kriterien in dieser Nr 7 erfüllen, also von ihrem Urheber aufgenommen, von ihm oder unter seiner Überwachung abgezogen und signiert sowie nummeriert worden sein, wobei die Gesamtzahl der Abzüge 30 nicht überschreiten darf, unter Ausschluss jedes weiteren Kriteriums, insbesondere der Beurteilung ihres künstlerischen Charakters durch die zuständige nationale Steuerverwaltung.

OGH

OGH: Vorschuss für eine zukünftige Reparatur ist kein „Körberlgeld“

Vorweg zugesprochene Reparaturkosten sind ein Vorschuss. Dem Werkbesteller soll damit eine Sanierung ermöglicht werden, ohne auf eigenes Kapital greifen zu müssen. Wer nicht reparieren lässt, muss den Vorschuss (teilweise) zurückzahlen. Behalten werden darf nur jener Betrag, um den der objektive Wert der Sache (oder Leistung) durch den Mangel oder die Beschädigung vermindert wurde.

BFG BFGjournal Umsatzsteuer

BFG: Veräußerung einer vermieteten Parkplatzbefestigung als Veräußerung einer Betriebsvorrichtung umsatzsteuerpflichtig

Die Veräußerung einer Parkplatzbefestigung stellt eine umsatzsteuerpflichtige Veräußerung einer Betriebsvorrichtung dar, auch wenn die Parkplatzbefestigung zunächst im Rahmen eines Einzelunternehmens vermietet und nach einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen bis zur Veräußerung privat vermietet wurde. Die Veräußerung ist daher nicht gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG umsatzsteuerfrei (Rechtslage vor dem 1. 1. 2017).