Niederlande stoppen Steuertricks für Konzerne
Den Haag/London/Amsterdam (APA/dpa) – Große Konzerne wie Shell, Philips oder AkzoNobel müssen in den Niederlanden ab 2021 ihre Gewinne voll versteuern. Die bisherigen günstigen Regelungen für multinationale Unternehmen würden gestrichen, teilte das Finanzministerium am Dienstag in Den Haag bei der Vorlage des Haushaltsplanes mit. Die neue Regelung werde schätzungsweise 265 Millionen Euro pro Jahr einbringen, sagte das Ministerium.
VwGH: Anzuwendendes Recht bei Selbstanzeigen
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 265 Abs 1w FinStrG trat ua § 29 Abs 6 mit 1. 10. 2014 in Kraft und ist § 29 idF der FinStrG-Novelle 2014 auf Selbstanzeigen anzuwenden, die nach dem 30. 9. 2014 erstattet werden.
BFG: Berichtigung einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG im Beschwerdeverfahren
Wird eine Selbstanzeige anlässlich einer Prüfungsmaßnahme zu mehreren vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen erstattet, fällt eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG an, deren Bemessungsgrundlage die Summe der einbekannten Mehrbeträge (Verkürzungsbeträge) ist.
Erste „Cum-Ex“-Anklage gegen zwei Beschuldigte
Düsseldorf/Bonn (APA/dpa) – Im Fall der umstrittenen „Cum-Ex“-Steuerdeals zu Lasten der Staatskassa rückt ein erster Gerichtsprozess näher. Die Staatsanwaltschaft Köln hat dem Landgericht Bonn die erste Anklage gegen zwei Beschuldigte zugestellt, teilte das NRW-Finanzministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Vorlage für den zuständigen Landtagsausschuss mit.
Bankenaufsichtsreform in Begutachtung geschickt
Durch die geplante Reform der Finanzmarktaufsicht soll die geteilte Bankenaufsicht zwischen FMA und OeNB beseitigt werden. Zukünftig sollen sämtliche Aufsichtsaktivitäten in allen Sektoren des Finanzmarktes von einer verantwortlichen Stelle – der FMA – gesteuert und durchgeführt werden, dies ab 1. 1. 2020.
Deutschlandweite Großrazzia wegen dubioser Aktiengeschäfte
Frankfurt am Main (APA/ag.) – Wegen vermuteter Steuerhinterziehung mit Hilfe sogenannter Cum-Ex-Geschäfte hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main 19 Wohnungen und Geschäftsräume in mehreren deutschen Bundesländern durchsucht. Die Razzia am Dienstag richtete sich gegen sieben Beschuldigte in drei verschiedenen Ermittlungsverfahren, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung: In Begutachtung versendet
Am 10. 4. 2019 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung und das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung erlassen wird, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 aufgehoben wird und 66 weitere Gesetze geändert werden, in Begutachtung versendet.
Strengere EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln
Der Rat hat am 9. 4. 2019 die „Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ förmlich angenommen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre, um die neuen Vorschriften umzusetzen.
75 Mio. Euro vom Cum-Ex-Schaden für Österreich verloren
Wien (APA) – Schrittweise ist kürzlich der hiesige Schaden von Cum-Ex-Geschäften veröffentlicht worden. Schlussendlich nannte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) einen Schaden von insgesamt 183 Mio. Euro. Ein Teil des Schadens von 75 Mio. Euro, der vor 2011 entstand, ist aber verjährt. Das geht aus einem Ö1-„Morgenjournal“-Bericht vom Dienstag hervor. Der Rest soll wie schon angekündigt zurückgeholt werden.
Abgabenhinterziehungen eines rumänischen Geschäftsmannes; Bemessung der Zusatzstrafe
Der in einem Finanzstrafverfahren zu beachtende Zweifelsgrundsatz nach § 98 Abs 3 FinStrG führt zu einer Differenzierung der Beweislage im Vergleich zu einem korrespondierenden Steuerverfahren: Mag dort zB in Anbetracht besonderer Mitwirkungspflichten des Abgabepflichtigen, etwa bei Auslandssachverhalten …
FMA veröffentlicht Anforderungen an Unternehmens-Governance im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 19. 3. 2019 ihr Rundschreiben „Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Mit diesem Rundschreiben soll die Governance der Unternehmen betreffend die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter gestärkt werden.
Grob fahrlässiger sonstiger Tatbeitrag eines Rechtsanwaltes zu Verkürzungen an Einkommensteuer aus Grundstückstransaktionen
Ein Rechtsanwalt der den von ihm beratenen Verkäufern die unzutreffende Auskunft erteilt, dass in diesem Zusammenhang keine Steuern anfallen würden, weshalb die Vertragsparteien ihre mit den Verkäufen erzielten sonstigen Einkünfte in ESt-Erklärungen nicht offenlegen und dadurch ESt verkürzen, hat fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs 1 FinStrG aF in Form von grob fahrlässigen sonstigen Tatbeiträgen zu verantworten.