Kategorie: ZWF

Die ZWF bietet Fachnews für Anwälte, Steuerberater und den öffentlichen Dienst zum Thema Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht.

Rechnung
Allgemein BFG BFGjournal Finanzstrafrecht

Verfahrenseinstellung infolge Verfolgungsverjährung betreffend Tatbeiträge einer Angestellten in Form ausgestellter „Schwarzrechnungen“

Beihilfe zu einer strafbaren Handlung ist jede Tätigkeit, die dahin zielt, die Ausführung der späteren Straftat eines anderen zu fördern. Als Beitragstäter kommt in Betracht, wer die Tatbildverwirklichung ermöglicht, erleichtert, absichert oder sonst wie fördert. Der Tatbeitrag kann durch physische oder psychische Unterstützung, somit durch Rat oder Tat, geleistet werden.

Cum-Ex
Finanzstrafrecht International Internationales Steuerrecht

Neue Masche bei Cum-Ex-Steuerbetrug regt Finanz in Deutschland auf

Berlin (APA/dpa) – In Deutschland bahnt sich ein neuer Betrugsskandal mit dubiosen Aktiengeschäften zu Lasten der Steuerzahler an. Nach Recherchen von WDR und „Süddeutscher Zeitung“ geht die Staatsanwaltschaft Köln einer bisher unbekannten Masche nach, mit der Banker und Aktienhändler Millionen deutscher Steuergelder ergaunert haben könnten. Der Trick solle auf „Phantom-Papieren“ basieren.

Reduzierte MwST-Sätze für E-Books beschlossen - Überwachung von Barmitteltransfers verschärft. (Bild: © Europäische Union)
Allgemein Finanzstrafrecht International

EU erlaubt Pilotprojekt gegen Mehrwertsteuerbetrug

Luxemburg (APA) – Die EU-Finanzminister haben am Dienstag in Luxemburg grünes Licht für ein Pilotprojekt gegen den Mehrwertsteuerbetrug gegeben. Damit kann nach jahrelanger Diskussion Tschechien ein solches Projekt demnächst umsetzen. Ohne weitere Diskussion wurde unter österreichischem EU-Vorsitz auch die reduzierten Mehrwertsteuersätze auf E-Books und andere elektronische Publikationen beschlossen.

(Bild: © iStock)
BFGjournal Finanzstrafrecht

Selbstanzeige anlässlich einer Prüfung: Abgabenerhöhung

§ 29 Abs 6 FinStrG formuliert einschränkende Bedingungen für die strafaufhebende Wirkung von Selbstanzeigen, welche „anlässlich“ einer finanzbehördlichen Nachschau oder nach deren Bekanntgabe erstattet werden. Mit anderen Worten: Der Selbstanzeiger wird durch die Nachricht von der seinen Angelegenheiten zukommenden zukünftigen behördlichen Aufmerksamkeit motiviert, noch zuvor mit einer entsprechenden Eingabe tätig zu werden; der Umstand der zukünftigen behördlichen Aktivität ist für ihn Anlass, eine Selbstanzeige zu erstatten.

BFGjournal Finanzstrafrecht

Krankheit als Wiedereinsetzungsgrund nur, wenn die Dispositionsfähigkeit ausgeschlossen ist

Wird trotz einer nicht gänzlich die Dispositionsfähigkeit ausschließenden Krankheit diese nicht telefonisch bekannt gegeben und um eine Verschiebung der mündlichen Verhandlung erbeten, liegt hinsichtlich der Versäumnis der mündlichen Verhandlung ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden vor, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt. Ein Beitrag von Kerstin Schantl.