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Allgemein Finanzstrafrecht Verfahrens- und Organisations­recht

Bankenaufsichtsreform in Begutachtung geschickt

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Durch die geplante Reform der Finanzmarktaufsicht soll die geteilte Bankenaufsicht zwischen FMA und OeNB beseitigt werden. Zukünftig sollen sämtliche Aufsichtsaktivitäten in allen Sektoren des Finanzmarktes von einer verantwortlichen Stelle – der FMA – gesteuert und durchgeführt werden, dies ab 1. 1. 2020.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollen rund 180 Mitarbeiter der OeNB an die FMA übertragen werden. Bei der FMA soll es zu einer Strukturreform nach Vorbild des deutschen BaFin-Modells kommen – somit soll es in Zukunft einen Vorstand und drei Exekutiv-Direktoren für die Bereiche Banken, Versicherungen und Wertpapiere geben.

Die Begutachtung läuft bis zum 6. 5. 2019, die Regierung plant, die Aufsichtsreform noch vor dem Sommer im Parlament zu behandeln.

⇒   Zur Pressemitteilung des BMF.

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