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Finanzstrafrecht International

Deutschlandweite Großrazzia wegen dubioser Aktiengeschäfte

(Bild: © iStock/Meinzahn) (Bild: © iStock/Meinzahn)

Frankfurt am Main (APA/ag.) – Wegen vermuteter Steuerhinterziehung mit Hilfe sogenannter Cum-Ex-Geschäfte hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main 19 Wohnungen und Geschäftsräume in mehreren deutschen Bundesländern durchsucht. Die Razzia am Dienstag richtete sich gegen sieben Beschuldigte in drei verschiedenen Ermittlungsverfahren, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Insgesamt ermittelt die Anklagebehörde in zehn Fällen. Bei Cum-Ex-Geschäften verschieben Banken und Fonds rund um den Dividenden-Stichtag Aktien und lassen sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten. Deutschlands Bundesregierung schob der Methode 2012 einen Riegel vor.

Betroffen von der Razzia waren Wohnungen und Geschäftsräume in Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern. Die Beschuldigten im Alter zwischen 46 und 55 Jahren sind oder waren zum Teil Geschäftsführer oder Mitarbeiter von Banken. Die Generalstaatsanwaltschaft äußerte sich nicht dazu, gegen welche Institute sie ermittelt.

In einem Fall soll der 46-jährige Hauptbeschuldigte zwischen 2007 und 2011 als Geschäftsführer Cum-Ex-Geschäfte getätigt haben. Mit falschen Steuerbescheinigungen sollen Steuererstattungen in Höhe von knapp 43 Mio. Euro ausbezahlt worden sein. Zwei weiteren Beschuldigten, ehemalige Mitarbeiter einer Bank, werfen die Ermittler Beihilfe zu den Cum-Ex-Geschäften des 46-Jährigen vor.

In einem weiteren Verfahren sind zwei Geschäftsführer einer Gesellschaft aus Frankfurt am Main die Hauptbeschuldigten. Sie sollen zwischen 2007 und 2010 Cum-Ex-Geschäfte betrieben haben. Auch hier sollen falsche Steuerbescheinigungen beim Finanzamt eingereicht worden sein. Den Schaden beziffert die Generalstaatsanwaltschaft auf mehr als zwei Mio. Euro. Zwei ehemaligen Bankmitarbeitern wird Beihilfe vorgeworfen.

Beim dritten Fall sollen ein ehemaliger und aktueller Geschäftsführer einer Gesellschaft mit Cum-Ex-Geschäften einen Schaden in Höhe von 5,5 Mio. Euro angerichtet haben. Neben diesen drei Verfahren führt die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben sieben weitere Ermittlungen zu Cum-Ex-Geschäften. Insgesamt sollen 52 Beschuldigte einen Schaden in Höhe von über 800 Mio. Euro verursacht haben. Zum Teil sind die Ermittlungen bereits abgeschlossen.

In den vergangenen Jahren wurde gegen zahlreiche Banken wegen Cum-Ex-Geschäften ermittelt. Europäische Steuerzahler sollen mindestens 55 Mrd. Euro durch die Geschäfte verloren haben.

In der Schweiz wurde Medienberichten zufolge der deutsche Wirtschaftsanwalt Eckart Seith wegen der Verletzung des Bankgeheimnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Die erste Verurteilung
in einem Cum-Ex-Prozess betreffe somit einen Menschen, der zur Aufklärung der „Cum-Ex-Raubzüge“ beigetragen habe, kritisierte Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende. Die Züricher Staatsanwaltschaft habe Whistleblower abschrecken wollen,
statt Finanzkriminalität zu bekämpfen.

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