Kategorie: Internationales Steuerrecht

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EuGH: Verschiedene Steuerbefreiungen in Zusammenhang mit Kindern, Jugendlichen, Schul- oder Hochschulunterricht

Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ iSd Art 132 Abs 1 lit i und j MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er von Surf- und Segelschulen wie den im Ausgangsverfahren fraglichen durchgeführten Surf- und Segelunterricht für Schulen oder Universitäten, bei denen dieser Unterricht zum Sportprogramm bzw zur Ausbildung von Sportlehrern gehören und in die Notenbildung eingehen kann, nicht umfasst.

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EuGH: Besteuerungsgrundlage und unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention

Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren, in denen eine „Erzeugerorganisation“ iSd Art 11 VO (EG) 2200/96

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Rat der EU: zwei Länder von der Liste nicht kooperativer Gebiete gestrichen, fünf erfüllen Verpflichtungen

Der Rat ist am 10. 10. 2019 übereingekommen, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und die Marshallinseln von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke zu streichen. Ferner stellte er fest, dass Albanien, Costa Rica, Mauritius, Serbien und die Schweiz allen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit in Steuerfragen nachgekommen sind.

12-Stunden-Tag
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EuGH-Entscheidung zur EU-Arbeitszeit­richtlinie: Bezugs­zeitraum Höchstarbeitszeit

Der EuGH hat sich im April 2019 mit der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und der Auslegung von Art 6 Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung befasst. Ob diese Entscheidung Auswirkungen auf das österreichische nationale Recht hat, soll im nachfolgenden Beitrag untersucht werden. Ein Gastbeitrag von MMMag. Dr. Johannes Edthaler und Mag. Christina Traxler.

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EuGH: Österreich verstößt gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 14 Nr 1, Art 15 Abs 1, Abs 2 Buchst b und c und Abs 3 sowie Art 25 Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßen, dass sie Anforderungen an den Ort des Sitzes für Ziviltechnikergesellschaften und Patentanwaltsgesellschaften, Anforderungen an die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen für Ziviltechnikergesellschaften, Patentanwaltsgesellschaften und Tierärztegesellschaften sowie die Beschränkung multidisziplinärer Tätigkeiten für Ziviltechnikergesellschaften und Patentanwaltsgesellschaften aufrechterhält.

Europäische Kommission
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Finanzdienstleistungen: Kommission legt Gleichwertigkeitspolitik gegenüber Drittländern dar

Die Europäische Kommission zog am 29. 7. 2019 Bilanz ihrer allgemeinen Vorgehensweise bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungsvorschriften. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument geworden, da sie das Zusammenwachsen der weltweiten Finanzmärkte und die Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden fördert.

Arbeitslosenquote
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VwGH: Wirtschaftliche Gründe iSd § 22 BAO für die Zwischenschaltung von EU-Gesellschaften

Eine in Luxemburg ansässige GmbH A hält eine Beteiligung an einer österreichischen Aktiengesellschaft, die einen Flughafen betreibt. Die GmbH A beschäftigt kein Personal und entwickelt keine Aktivitäten. Die Muttergesellschaft der luxemburgischen GmbH A ist zu hundert Prozent eine ebenfalls in Luxemburg ansässige GmbH B, die über Zwischenholdings diverse Beteiligungen im Infrastrukturbereich hält.