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Rechnung (Bild: © iStock)

Die niederländische Steuer- und Zollverwaltung informiert über eine Änderung der UID-Nummern für niederländische Einzelunternehmen ab dem 1. 1. 2020.  

Aus Gründen des Datenschutzes erhalten alle niederländischen Einzelunternehmen eine neue USt-Identifikationsnummer. Die vorherige USt-Identifikationsnummer von niederländischen Einzelunternehmen war bis zum 31. 12. 2019 gültig. Die neue USt-Identifikationsnummer ist seit dem 1. 1. 2020 in Kraft.  

  • EU-Unternehmen müssen ab dem 1. 1. 2020 die neue USt-Identifikationsnummer ihrer niederländischen Kunden, sofern diese Einzelunternehmen sind, in ihrer Rechnung aufführen.
  • Für Waren und Dienstleistungen, die ab dem 1. 1. 2020 geliefert werden, muss das EU-Unternehmen ab 2020 die neue USt-Identifikationsnummer in der Zusammenfassenden Meldung verwenden.  

EU-Unternehmen wird geraten, vor dem 1. 1. 2020 die neue USt-Identifikationsnummer ihrer niederländischen Kunden – sofern diese Einzelunternehmen sind – anzufordern, sollte dies nicht bereits erfolgt sein.

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