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In Deutschland gibt es seit Jahresbeginn eine Rechnungspflicht

Geschäfte müssen so wie in Österreich Belege ausgeben. (Bild: © Ralf Geithe) Geschäfte müssen so wie in Österreich Belege ausgeben. (Bild: © Ralf Geithe)

Berlin (APA/dpa-AFX) – Bis zuletzt liefen in Deutschland Einzelhandel und Handwerk Sturm gegen die Gesetzespläne der deutschen Regierung zur Eindämmung von milliardenschwerem Steuerbetrug an den Kassen in den Geschäften: Doch aller Kritik zum Trotz gilt seit Jahresbeginn deutschlandweit eine sogenannte Kassenbonpflicht.

Ob in der Apotheke, beim Friseur oder beim Bäcker: Wenn Händler über elektronische Kassensysteme verfügen, müssen sie ab 1. Jänner Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Der Kunde muss diesen allerdings im Gegensatz zu Österreich nicht mitnehmen.

Mit den bereits Ende 2016 beschlossenen Maßnahmen will der deutsche Gesetzgeber Steuerbetrug einen Riegel vorschieben. Kassen sollen fälschungssicher und so Manipulationen verhindert werden.

Die umstrittene „Belegausgabepflicht“ ist ebenfalls Teil des deutschen „Kassengesetzes“. Demnach kann die Rechnung auch per Mail oder auf das Handy ausgegeben werden. In „Härtefällen“ ist kein Beleg fällig – das aber muss die jeweilige Finanzbehörde vor Ort prüfen.

Der deutsche Staat verliert alljährlich hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen, Schummelsoftware oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen – vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil.

Die Steuergewerkschaft und einige Bundesländer bezifferten den Schaden auf jährlich etwa zehn Milliarden Euro. In vielen Staaten wie Österreich, Italien, Portugal, Schweden, Slowenien und Tschechien gilt die Rechnungspflicht schon länger.

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