Erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) ab November 2025
Als der Investitionsfreibetrag 2023 (IFB) eingeführt wurde, erhielten Unternehmerinnen und Unternehmer ein wirksames Steuerinstrument: Für begünstigte Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen können zusätzliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden – mit besonderen Anreizen für Digitalisierung und Ökologisierung.
#276 – Andrea Pilecky und Roman Sartor – Compliance
Compliance ist in aller Munde, Compliance Officer sind aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken und das Thema Compliance wird per se in der Praxis immer bedeutender. Wie man Compliance lebt, worauf es bei der Implementierung von Compliance-Management-Systemen ankommt und warum das Thema Kommunikation so entscheidend ist, bespricht Patrick Stummer mit den Compliance Expert:innen Andrea Pilecky und Roman Sartor von der Rosa Elefant OG, die Unternehmen seit Jahren beim Thema Compliance begleiten und mehrere hundert Compliance Officer ausgebildet haben.
Zur missbräuchlichen Erlangung von Zahlungsdaten
Seit 2021 umfasst die Legaldefinition der unbaren Zahlungsmittel in § 74 Abs 1 Z 10 StGB neben körperlichen auch unkörperliche Zahlungsmittel. Die Zahlungsmitteldelikte §§ 241e und 241h StGB sind allerdings im Wesentlichen unverändert geblieben. Klärungsbedarf besteht dahingehend, wie die genannten Delikte auf unkörperliche Zahlungsmittel und dabei insbesondere auf Zahlungsdaten, wie zB Online-Banking-, Kreditkarten- und Apple-Pay-Daten, anzuwenden sind.
#275 – Florina Thenmayer – Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter
Wie hat sich das Arbeitsrecht in den letzten Jahren gerade durch die Digitalisierung verändert? Home-Office, Mobile Working und Tele Working, dies sind Entwicklungen, die erst in den letzten Jahren entstanden sind. Gab es hier gesetzliche Anpassungen unseres Arbeitsrechts? In der heutigen Podcast Folge erläutern wir gemeinsam mit Rechtsanwältin Frau Mag. Thenmayer die wichtigsten Fragen zur Digitalisierung im Arbeitsrecht. Frau Mag. Thenmayer ist auch Herausgeberin des kürzlich in unserem Verlag erschienen Werkes Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter.
ESG | Überarbeitete ESRS im Entwurf und Empfehlung für KMU-Standard
Im Rahmen der Omnibus-Initiative ist auch eine Vereinfachung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Directive – ESRS) vorgesehen. In einem Schreiben vom 27. März 2025 hat die Europäische Kommission EFRAG mit der Überarbeitung des Set 1 der ESRS beauftragt. Am 31. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe der überarbeiteten/vereinfachten Standards, deren Kommentierungen bis zum 29. September 2025 an EFRAG übermittelt werden können. Auf Basis der eingelangten Kommentare erfolgt die Finalisierung durch EFRAG. Die Frist zur Übermittlung der Überarbeitung an die Kommission läuft bis zum 30. November 2025.
Vorsteuererstattung in der EU für Rechnungen aus 2024
Das Vorsteuerrückerstattungsverfahren für Unternehmer im Binnenmarkt für Vorsteuern aus der EU erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Online-Portal im Ansässigkeitsstaat. In Österreich ist der Antrag für Vorsteuern im Erstattungsverfahren für alle anderen 26 Mitgliedstaaten über das Finanz-Online Portal einzubringen. Es sind weder die Unternehmerbescheinigung (U70) noch die Originalrechnungen beizulegen. Der Erstattungs-Mitgliedstaat kann für bestimmte Rechnungen – Betrag größer als EUR 1.000,00 sowie Kraftstoffrechnungen über EUR 250,00 – die automatische Übermittlung von Rechnungskopien verlangen.
BILANZIERUNG | Behandlung Künstlicher Intelligenz im Jahresabschluss
„Künstliche Intelligenz“ (KI) ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern hat bereits Einzug in die Geschäftsprozesse vieler Unternehmen gehalten und sich vielfach auch schon zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor entwickelt. Die Automatisierung von Prozessen und personalisierte Kundenerfahrungen erhöhen die Effizienz und verschaffen den Unternehmen entsprechende Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig ermöglicht KI auch Kosteneinsparungen, datenbasierte Entscheidungsfindung und Innovationsförderung.
#274 – Patricia Wolf – Ausfallshonorar bei Ärzten
Immer mehr Ärzt*innen verlangen ein Ausfallshonorar für nicht wahrgenommenen Termine. Wann ein solches zulässig ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erläutern die Juristin Frau Dr. Wolf und Frau Mag. Rabenseifner vom Linder Verlag miteinander. Frau Dr. Wolf ist auch Autoin des Werks Ärzterecht kompakt, dass beim Linde Verlag erschienen ist.
Fokus Umsatzsteuer: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
In der Praxis stellt sich laufend die Frage, zu welchem Zeitpunkt die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann.
TERMIN 30.9.2025 | Diese Fristen sollten Sie nicht versäumen!
Der 30. September zählt zu den wichtigsten Terminen des Finanz- und Steuerjahres in Österreich. Denn bis zu diesem Stichtag können noch Maßnahmen betreffend Steuernach- und -vorauszahlungen, Erfüllung bestimmter Meldepflichten sowie Vorsteuerrückerstattungen gesetzt werden. Mit dem nachfolgenden Beitrag möchten wir Sie auch heuer wieder an die wichtigsten To-Do’s bis 30.9.2025 zur Vermeidung negativer Konsequenzen erinnern und haben die wesentlichen Aspekte zu den einzelnen Themen nochmals übersichtlich zusammengefasst.
Arbeitsrechtliche Aspekte bei Unternehmenssanierungen
Bei Unternehmenssanierungen spielen auch arbeitsrechtliche Fragen eine zentrale Rolle. Der vorliegende Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen in diesem Bereich.
#273 – Alexander Stücklberger – Interne Untersuchungen in Unternehmen
Viele verbinden mit internen Untersuchungen in Unternehmen eher Negatives. Für Entscheidungsträger in der Geschäftsführung oder Geschäftsleitung sind interne Untersuchungen aber ein probates Mittel um Missstände bzw rechtliche Verfehlungen aufzudecken. Wie groß das Risiko ist schlafende Hund zu wecken und wie groß die Chance ist eine vorbildliche Unternehmenskultur zu schaffen bzw welche Dos and Dont’s es bei internen Untersuchungen zu beachten gilt, erläutert Alexander Stücklberger von Brandl Talos Rechtsanwälte im Gespräch mit Patrick Stummer vom Linde Verlag.











