Aufrechnungsverbot in einem Mietvertrag zwischen Verbrauchern ist nicht unzulässig
Das Verbot des Kompensationsausschlusses für im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehende („konnexe“) Gegenforderungen nach § 6 Abs 1 Z 8 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist weder unmittelbar noch analog anwendbar.
Kurzarbeitskontrollen: Zwischenbilanz der Finanzpolizei
Bundesweit wurden bislang 12.661 Personen in Kurzarbeit in 3.676 Betrieben kontrolliert. Nach diesen Kontrollen sind bisher 181 Anzeigen wegen potenziellen Missbrauchs gestellt worden.
Außergewöhnliche Belastung bei elektrisch verstellbarem Lattenrost im Rahmen einer Dialysebehandlung?
Ein elektrisch verstellbarer Lattenrost kann aufgrund erforderlicher Positionsveränderungen des Beschwerdeführers im Rahmen einer Dialysebehandlung eine behindertenspezifische Vorrichtung und somit eine außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt darstellen.
Homeoffice oder Mobile Working – (auch) die Kommunalsteuer macht den Unterschied
In Zeiten des vermehrten Homeoffice wird sich auch die Frage stellen, in welche Gemeinde die Kommunalsteuer zuzuordnen ist. Diese brennt wohl umso mehr, als Homeoffice für viele nicht nur eine Übergangslösung zu sein scheint.
#7 Linde Verlag – Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
Dr. Norbert Wess ist Rechtsanwalt und Partner bei wkk law Rechtsanwälte in Wien sowie Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien und an der Donauuniversität Krems. Er ist spezialisiert auf Wirtschafts-, Korruptions- und Unternehmensstrafrecht. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift fur Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF), des Handbuchs Strafverteidigung sowie des Praktikerkommentars Wirtschaftsstrafrecht.
Feiertagsarbeitsentgelt für an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit?
Ein Arbeitnehmer hat nach dem Arbeitsruhegesetz für die von ihm an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt, weil in diesem Fall keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt.
VwGH: Einkünfte des für die GmbH tätigen, aber nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Tatbestandsmerkmal des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist, dass im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wird, mit der von der dispositiven Regelung des GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Generalversammlung Beschlüsse nur mit einer qualifizierten Mehrheit von zB 80 % fassen kann, was dazu führt, dass ein mit 20 % (Sperrminorität) am Stammkapital beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Beschlüsse und damit allenfalls auch Weisungen (§ 20 Abs 1 GmbHG) an ihn verhindern kann.
Mobility Management – was die Community bewegt: Homeoffice
Der eben gestartete Mobility Management Lehrgang hat bereits jetzt gezeigt: Der Fokus wird auf Mobile Working und die damit neu entstehenden Fragen gelegt.…
COVID-19-Gesetze – Verwaltungsverfahren und Abgaben und Gebühren
Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (Verwaltungsrechtliches COVID-19-Begleitgesetz – COVID-19-VwBG)
#6 Linde Verlag – Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
Dr. Katharina Kubik ist seit 2011 bei Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich Steuerrecht tätig und wurde mit 1. 5. 2019 zur Principal Associate ernannt. Davor war sie drei Jahre als Assistentin an der WU Wien am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht tätig, wo sie weiterhin als Lektorin in der Lehre mitwirkt.
Mobile Working als Incentive?
In Zeiten der new ways of work werden manchmal Notwendigkeit und Incentive-Motive zusammengeführt, so etwa auch beim mobile working. Dabei treten einige Fragen auf, welche die Regierung bis März des nächsten Jahres in einem Homeoffice-Gesetz geklärt haben möchte. Einige Fragen werden hier beispielhaft aufgeworfen.
Prof. Dr. Karoline Spies im BFGjournal zu Gast
Mit 1. 7. 2020 tritt Privatdozentin Dr. Karoline Spies ihre Professur für Umsatzsteuer an der Wirtschaftsuniversität Wien am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an. Seit 2010 war sie bereits Deloitte-Forschungsprojektassistentin und ab 2014 Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Post-Doc) an diesem Institut. Im Juni 2019 erfolgte die Ernennung zur Privatdozentin ( venia docendi) für „Finanz- und Steuerrecht“.











