SCHWEDEN | EU gegen Schweden – Streit wegen Quellensteuerregelung
Zahlungen an ausländische Auftragnehmer ohne Betriebsstätte in Schweden unterliegen grundsätzlich einer Quellensteuer von 30 %. Die Europäische Kommission sieht diese Regelung als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt und hat bereits Anfang des Jahres 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden eingeleitet.





























