BILANZIERUNG | Anpassung der größenabhängigen Erleichterungen ab 2024?
Bei der Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschlüssen sind verschiedene größenabhängige Rechtsvorschriften zu beachten, welche für kleinere Unternehmen gewisse Erleichterungen mit sich bringen. Die diesbezüglichen Größenklassen für die Rechnungslegung österreichischer Kapitalgesellschaften finden sich in § 221 UGB. Es soll jedoch vermieden werden, dass bilanzierungspflichtige Gesellschaften, die lediglich aufgrund der Inflation – die in den letzten Jahren besonders hoch war – durch entsprechend höhere Bilanzsummen und Umsatzerlöse in umfangreichere bzw strengere Rechnungslegungsvorschriften „hineinwachsen“.