Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2025
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 17.10.2025 den Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) veröffentlicht. Im Folgenden werden die geplanten Änderungen überblicksmäßig dargestellt.
Steuerspartipps für alle Steuerpflichtigen 2025
Wer 2025 seine private Steuerlast rechtzeitig und rechtssicher optimieren möchte, findet hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten Steuersparmaßnahmen für alle Steuerpflichtigen: von Vorsorge-Überlegungen zur möglichen (Wieder-)Einführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer über Verlustbeteiligungsmodelle, spendenrechtliche Regelungen und Sonderausgaben (z. B. Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge) bis zu Familienbonus und Kindermehrbetrag. Wir erläutern außerdem, wie außergewöhnliche Belastungen (Hochwasser, Sturmschäden, medizinische Kosten) richtig geltend gemacht werden und welche voraussichtlichen SV-Werte 2026 Sie für Ihre Planung kennen sollten.
IBAN-Namensabgleich ab sofort verpflichtend: Neue Regeln für Überweisungen in Österreich und der EU
Seit Oktober 2025 gelten neue EU-weite Regeln für den Zahlungsverkehr: Der IBAN-Namensabgleich („Verification of Payee“) ist nun verpflichtend. Bei jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen.
Eine pauschale Ausgleichszahlung der öffentlichen Hand ist ein echter Zuschuss und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer
Am 8. Mai 2025 entschied der EuGH in der Rechtssache C-615/23, dass pauschale Ausgleichszahlungen, die von einer Gebietskörperschaft an ein Verkehrsunternehmen zur Deckung von Verlusten im öffentlichen Personenverkehr gezahlt werden, nicht in die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage einfließen.
Aktuelle Rechtsprechung & Verwaltungspraxis im Überblick
Im Fokus: Gewinnfreibetrag bei Veräußerung eines Betriebes bzw. Mitunternehmeranteils, die VwGH-Klarstellung zu fiktiven Anschaffungskosten am Gebäudeteil und ein grenzüberschreitender Immobilienverkauf mit doppelter Steuerfreiheit.
Erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) ab November 2025
Als der Investitionsfreibetrag 2023 (IFB) eingeführt wurde, erhielten Unternehmerinnen und Unternehmer ein wirksames Steuerinstrument: Für begünstigte Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen können zusätzliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden – mit besonderen Anreizen für Digitalisierung und Ökologisierung.
Vorsteuererstattung in der EU für Rechnungen aus 2024
Das Vorsteuerrückerstattungsverfahren für Unternehmer im Binnenmarkt für Vorsteuern aus der EU erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Online-Portal im Ansässigkeitsstaat. In Österreich ist der Antrag für Vorsteuern im Erstattungsverfahren für alle anderen 26 Mitgliedstaaten über das Finanz-Online Portal einzubringen. Es sind weder die Unternehmerbescheinigung (U70) noch die Originalrechnungen beizulegen. Der Erstattungs-Mitgliedstaat kann für bestimmte Rechnungen – Betrag größer als EUR 1.000,00 sowie Kraftstoffrechnungen über EUR 250,00 – die automatische Übermittlung von Rechnungskopien verlangen.
Fokus Umsatzsteuer: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
In der Praxis stellt sich laufend die Frage, zu welchem Zeitpunkt die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Arbeitsrechtliche Aspekte bei Unternehmenssanierungen
Bei Unternehmenssanierungen spielen auch arbeitsrechtliche Fragen eine zentrale Rolle. Der vorliegende Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen in diesem Bereich.
Zölle und Verrechnungspreise: Update aus Anlass des Zoll-Deals EU / USA
Seit Frühjahr 2025 haben aufgrund der geplanten Zollmaßnahmen der US-Regierung Zölle in Höhe von rund 30% (10% Basiszoll; 20% Zusatzzoll für EU-Länder) ab 1. August 2025 sowie ein echter Handelskrieg gedroht. Nunmehr scheint es zu einem Deal zu kommen, durch den die Zölle wieder in Richtung 15% gesenkt werden sollten. Dennoch haben Zölle nach wie vor hohe Relevanz für in den USA tätige Unternehmen und insbesondere auch auf deren Verrechnungspreisstrukturen, was in der Folge kurz zusammengefasst wird.
Immobilienfonds und Grunderwerbsteuer NEU – Stolperfalle Anteilsübertragung auf Anlegerebene
Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 („BBG 2025“) wurden umfangreiche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer mit Wirkung ab 1.7.2025 eingeführt. Die Zielsetzung des Gesetzgebers war, große Immobilientransaktionen in Form von Share Deals effektiver zu besteuern. Um dies zu erreichen, wurden unter anderem die bisherigen Grunderwerbsteuertatbestände beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen deutlich erweitert.
OFFENLEGUNG | Neuerungen für Veröffentlichung von Jahresabschlüssen!
Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse nach den maßgeblichen Regelungen des UGB innerhalb von fünf Monaten aufstellen und binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demgemäß sind die Abschlüsse zum 31.12.2024 bis spätestens 30.9.2025 offenzulegen. Hiefür sind seit 1.7.2022 besondere Formvorschriften zu beachten, welche kürzlich im Verordnungswege neuerlich geändert wurden (insb. betreffend Struktur und Übermittlungswege). Im nachfolgenden Beitrag bringen wir Sie auf den aktuellen Stand, um eine rechtzeitige und formgerechte Offenlegung der Jahres- und Konzernabschlussdaten zu gewährleisten und negative Säumnisfolgen (Geldstrafen) zu vermeiden.











