Autor: TPA Group

TPA ist eines der führenden Steuerberatungsunternehmen in Österreich.
(Bild: © iStock/Nuthawut Somsuk)
GesRZ News Unternehmensrecht

Unternehmensnachfolge bei KMU: Was ist steuerlich zu beachten?

Aktuell stehen in Österreich nach Medienberichten rund 50.000 Klein- und Mittelbetriebe bis 2029 vor der Unternehmensnachfolge. In den nächsten Jahren ist daher mit zahlreichen Betriebsübergaben zu rechnen – und diese zählt zu einer großen persönlichen Herausforderung im unternehmerischen Leben. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dieser Materie auseinanderzusetzen.

Compliance News Strafrecht ZWF

Hinweisgeberschutzgesetz

Am 1. Februar 2023, hat der Nationalrat das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) beschlossen. Ein Einspruch des Bundesrats ist nicht erfolgt und es folgt die Beurkundung und Kundmachung. Es ist somit zu erwarten, dass das HSchG spätestens Ende März in Kraft tritt.

News Personalverrechnung PV-Info

Neues zur Angleichung des Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer: Warum Frauen ihr Pensionsantrittsalter nochmals überprüfen sollten

Das frühestmögliche Antrittsalter für die Regelpension bei Männern liegt schon lange bei 65 Jahren. Dass das Pensionsantrittsalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen wird, ist eigentlich ein alter Hut. Beginnend mit 2024 wird die Angleichung nun aber konkret. Im Nationalrat gab es kürzlich einen Beschluss (1922 der Beilagen XXVII. GP) mit einem sehr interessanten Detail, der materiell insbesondere Frauen mit Geburtstagen im Juni oder Dezember begünstigen kann. Warum das so ist, soll die folgende Tabelle zeigen:

Arbeitsrecht ASoK Nationales Steuerrecht News

Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung – Das sind die steuerlichen Entlastungen

Die DBA-Durchführungs-Anpassungs-Verordnung (BGBL II 318/2002) trat mit 1. September 2022 in Kraft und ist teilweise erst ab 1.1.2023 anzuwenden. Die Verordnung enthält insbesondere Vereinfachungen für die Abfuhr der Abzugsteuer bei konzerninterner Arbeitskräftegestellung bzw. sonstige Fälle der grenzüberschreitenden gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung.

Arbeitsrecht ASoK News

Flexible Arbeitszeit als Wettbewerbsvorteil

Das Grundmodell des Arbeitszeitgesetzes – 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – entspricht in weiten Bereichen, z.B. bei vielen Angestellten-Tätigkeiten, nicht mehr der betrieblichen Realität. Flexible Arbeitszeit – Teilzeitbeschäftigungen nehmen stark zu. Die Wünsche der Mitarbeitenden werden vielfältiger, was die zeitliche Gestaltung betrifft, aber auch die örtliche (Stichwort: Homeoffice). Gleichzeitig sind Kundenbedürfnisse nach guter Betreuung zu berücksichtigen. Die richtige Lösung kann freilich nicht eine Einzelmaßnahme (z.B. 4-Tage-Woche) sein, sondern ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen sein (Stichwort: Flex-Work). Das Arbeitszeitgesetz beschreibt selbst schon einige flexible Modelle, z.B.: