#202 – Eva Krichmayr und Alexandra Platzer – Die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 hat aus arbeitsrechtlicher Sicht bedeutende Änderungen mit sich gebracht, die darauf abzielen, die Transparenz und Vorhersehbarkeit der Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Arbeitgeber:innen müssen neue Mindeststandards für Dienstzettel erfüllen und werden unter bestimmten Bedingungen zur Kostenübernahme von Aus-, Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer:innen verpflichtet. Darüber hinaus stärkt die Richtlinie das Recht auf Mehrfachbeschäftigung und führt zu einer Ausweitung des Motivkündigungsschutzes.
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 – NISG 2024
Am 03.04.2024 wurde der Gesetzesentwurf zum Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz, kurz auch als NISG 2024 bezeichnet, veröffentlicht. Dieses Gesetz soll die Cybersicherheit von Netz- und Informationssystemen regeln.
#196 – Claudia Falkinger und Andreas Lindinger – Nachhaltiges betriebliches Mobilitätsmanagement
Betriebliche Mobilität kann viel mehr umfassen als das Fuhrparkmanagement. Aus welchen Komponenten ein nachhaltiges, innovatives und inklusives Mobilitätskonzept bestehen kann, welche erfolgsversprechenden Ideen zur Umsetzung es gibt und was Unternehmen davon haben, wenn sie ihre Mobilität nachhaltig organisieren, besprechen wir in dieser Folge mit Claudia Falkinger und Andreas Lindinger.
Veranstaltungshinweis: JaKonf 2024
Mitte Mai findet die jährliche Konferenz zum EStG statt – dieses Jahr auch erstmals in Wien!
Rückerstattung der Umsatzsteuer an Steuerzahler mit Hauptsitz in einem anderen Mitgliedsland
Steuerzahler aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, nicht über das kroatische, sondern über das elektronische Umsatzsteuerrückerstattungssystem (VAT REFUND) des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, eine ständige Geschäftseinheit besitzen oder nach ihrem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort zugehören, einen Antrag auf Rückerstattung der in der Republik Kroatien gezahlten Umsatzsteuer zu stellen.
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
Der IASB hat 31. Oktober 2022 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig verlautbart. Die Änderungen betreffen die Klassifizierung von Schulden als kurzfristige oder langfristige Schulden , die bestimmten Nebenbedingungen (Covenants) unterliegen. Die Europäische Union hat diese Änderungen am 19. Dezember 2023 übernommen. Die Änderungen sind anwendbar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.
Neuerungen in der Personalverrechnung 2024 – Lohnsteuer/Lohnabgaben, Sozialversicherung, Arbeitsrecht
Die Einführung der Teuerungsprämie war eine Reaktion des Gesetzgebers auf die steigenden Lebenshaltungskosten. Die Maßnahme wurde in den Jahren 2022 und 2023 als Antwort auf wirtschaftliche Herausforderungen eingeführt. Für das Jahr 2023 kann eine Teuerungsprämie noch bis spätestens 15.2.2024 ausbezahlt werden.
DBA Österreich-Russland nun auch von Österreich suspendiert
Russland hat im Sommer 2023 das DBA Russland-Österreich einseitig suspendiert. Nun hat Österreich reagiert und am 6.12.2023 kundgemacht, dass auch Österreich weite Teile des DBA Russland-Österreich bis auf Weiteres nicht mehr anwenden wird. Am gleichen Tag hat das BMF dazu ein kurzes Informationsschreiben veröffentlicht.
Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule durch das Budgetbegleitgesetz 2024
Die am 18. Oktober 2023 beschlossene Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2024 sieht eine umsatzsteuerliche Begünstigung für Photovoltaikmodule vor. Mit dieser steuerlichen Erleichterung soll der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert und die nachhaltige Nutzung von Solarenergie vorangetrieben werden.
Neues zur Zinsschranke gem § 12a KStG: Überblick über die Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-VO
In der am 08. November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-Verordnung wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein den allgemeinen Anforderungen des § 12a Abs 9 KStG entsprechendes Infrastrukturprojekt nicht klimaschädlich und damit für Zwecke der Zinsschranke bei Ermittlung des Zinsüberhangs bzw. des steuerlichen EBITDA nicht zu berücksichtigen ist. Die Verordnung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen anzuwenden.
SPEZIAL #155 – Stummer diskutiert mit Schönherr Rechtsanwälte – Was bringt die FlexCo? – mit Kulnigg, Simonishvili, Kerschbaumer, Thorbauer
Nach zähem Ringen und viel Diskussion war es dann im Sommer 2023 soweit – der Ministerialentwurf zur neuen FlexCo wurde veröffentlicht. Was dieser in puncto Gründung, Mitarbeiterbeteiligung, steuerrechtliche Implikationen, Aufsichtsrat, Anteilsübertragung und Umwandlung einer bestehenden Kapitalgesellschaft auf die FlexCo vorsieht, erläutern die Experten von Schönherr Rechtsanwälte Thomas Kulnigg, Niklas Kerschbaumer, Zurab Simonishvili und Marco Thorbauer.
Neues zur Zinsschranke gem § 12a KStG: Überblick über den Entwurf zur Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-VO
Im aktuellen Begutachtungsentwurf der Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-Verordnung wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein den allgemeinen Anforderungen des § 12a Abs 9 KStG entsprechendes Infrastrukturprojekt nicht klimaschädlich und damit für Zwecke der Zinsschranke bei Ermittlung des Zinsüberhangs bzw des steuerlichen EBITDA nicht zu berücksichtigen ist. Die Verordnung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen anzuwenden.