SPEZIAL #155 – Stummer diskutiert mit Schönherr Rechtsanwälte – Was bringt die FlexCo? – mit Kulnigg, Simonishvili, Kerschbaumer, Thorbauer
Nach zähem Ringen und viel Diskussion war es dann im Sommer 2023 soweit – der Ministerialentwurf zur neuen FlexCo wurde veröffentlicht. Was dieser in puncto Gründung, Mitarbeiterbeteiligung, steuerrechtliche Implikationen, Aufsichtsrat, Anteilsübertragung und Umwandlung einer bestehenden Kapitalgesellschaft auf die FlexCo vorsieht, erläutern die Experten von Schönherr Rechtsanwälte Thomas Kulnigg, Niklas Kerschbaumer, Zurab Simonishvili und Marco Thorbauer.
UmgrStR-Wartungserlass 2020
Am 6. 11. 2020 wurde der UmgrStR-Wartungserlass 2020 in der Findok veröffentlicht.
BFG zur Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen des Art III UmgrStG
Das Gegenleistungsrecht des § 19 UmgrStG wird dann eingehalten, wenn im Einbringungsvertrag beurkundet wird, dass die Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft die einbringenden Gesellschafter mit bestehenden Anteilen der GmbH abfinden.
UmgrStR-Wartungserlass 2019/2020
Das BMF hat den Begutachtungsentwurf zum UmgrStR-Wartungserlass 2019/2020 auf seiner Homepage veröffentlicht.
Umgründung und Grunderwerbsteuer
Der Steuersatz gemäß § 7 Abs 1 Z 2 lit c GrEStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2015/2016, BGBl I 2015/118, gilt nur bei Vorgängen nach dem UmgrStG, wenn die Steuer nicht vom Einfachen oder Vielfachen des Einheitswerts zu berechnen ist (BFG 7. 8. 2018, RV/5101503/2017).
Geglückte Einbringung der atypisch stillen Mitunternehmeranteile oder Firmenwertabschreibung
Beim entgeltlichen Erwerb hat der Erwerber die auf den jeweiligen Mitunternehmeranteil entfallende Quote der einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens gem § 6 Z 8 lit b EStG mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Soweit die Aufwendungen des Erwerbers höher sind, bilden diese Aufwendungen zusätzliche Anschaffungskosten der übertragenen Anteile an den einzelnen Wirtschaftsgütern. Soweit allerdings die den Betrag des Kapitalkontos übersteigenden Aufwendungen des Erwerbers die Quote der in den einzelnen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven übersteigen, ist der Differenzbetrag in der Steuerbilanz aktivseitig als Ausgleichsposten einzustellen. Der Firmenwert wird definiert als Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens(anteils) bewirkte Gegenleistung den Wert der (anderen) erworbenen Wirtschaftsgüter übersteigt. Ein Beitrag von Dr. Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner.
Zeitpunkt der Geltendmachung von Verlustvorträgen nach einer Einbringung bei Neugründung
Das Auseinanderfallen der Begriffe Veranlagungszeitraum und Wirtschaftsjahr hat zur Folge, dass ein am Einbringungsstichtag noch nicht verrechneter Verlustvortrag nach herrschender Ansicht erst im Folgeveranlagungszeitraum in Abzug gebracht werden kann, auch wenn der mit dem übertragenen Betriebsvermögen erwirtschaftete Gewinn in einem Rumpfwirtschaftsjahr, das bei der übernehmenden Körperschaft wegen eines vom Regelstichtag abweichenden Umgründungsstichtages entsteht, bei der übernehmenden Körperschaft im Rahmen einer gesonderten Veranlagung noch im selben Jahr zu erfassen ist.
Abspaltung nicht begünstigten Vermögens ohne Rückwirkung
Die Übertragung einer Liegenschaft, die im Wege einer reinen Vermögensverwaltung (Gebäudevermietung) bewirtschaftet wird, stellt keine Übertragung eines (Teil-)Betriebs dar. Es liegt somit kein qualifiziertes Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG vor. Ein Beitrag von Dr. Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner.
Körperschaftsteuerrückstellung als Passivposten bei Einbringung
Eine Körperschaftsteuerrückstellung ist nach der Ansicht des BFG Teil der Schlussbilanz, Teil der sich daraus ergebenden Umwandlungsbilanz und mindert daher das Umwandlungskapital.