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BFG BFGjournal Grunderwerbsteuer und Verkehrssteuern

BFG: Zuordnung einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche

(Bild: © iStock/Andreas Nesslinger) (Bild: © iStock/Andreas Nesslinger)

Eine für die Errichtung von Passivhäusern vorgesehene Grundstücksfläche, die zum Stichtag noch landwirtschaftlich genutzt wurde, kann bereits dem Grundvermögen zugeordnet werden, auch wenn der Flächenwidmungsplan erst später abgeändert wird.

Die Abgabenbehörde hat die Wahrscheinlichkeit der späteren Bebauung nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Bürgerproteste, die ein Bauprojekt verhindern wollen, sind danach zu beurteilen, ob die Verwirklichung des geplanten Bauprojektes trotz der Bürgerproteste wahrscheinlich geblieben ist.

Entscheidung: BFG 19. 6. 2019, RV/5100637/2015, Revision nicht zugelassen.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

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