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Eine nicht unbeträchtliche Anzahl inländischer Vereine ist zwar unternehmerisch tätig, aber dennoch nicht steuerlich erfasst. Eine der Ursachen für die mangelnde steuerliche Erfassung ist der Umstand, dass solche Vereine die Rechtsansicht vertreten, aufgrund ihres gemeinnützigen Zwecks bestünde für sie keine Steuerpflicht. Rückt ein solcher Verein ins Blickfeld der Finanzbehörden, stellt sich diese Rechtsauffassung des Öfteren als Rechtsirrtum mit zum Teil existenziellen finanziellen Folgen heraus. Ein Beitrag von Claudia Mauthner vom BFG.
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