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Bewertung BFG BFGjournal

BFG: Bewertung eines „ertragslosen“ land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 32 ff BewG ist es unerheblich, ob der konkrete landwirtschaftliche Betrieb positive Reinerträge erwirtschaftet bzw wie hoch die Erträge real sind. Es muss auch kein Nachweis darüber erbracht werden, dass in einem durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieb geringere oder höhere Erträge erzielt werden als im Vergleichsbetrieb, da der Einheitswert auf Basis der Bodenschätzungsergebnisse (natürliche Ertragsbedingungen) und im Vergleich zum entsprechenden Vergleichs- oder Untervergleichsbetrieb (wirtschaftliche Ertragsbedingungen) zu ermitteln ist.

Entscheidung: BFG 9. 4. 2019, RV/7101229/2014, Revision nicht zugelassen.

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