Einkommensteuer: Verzicht des Arbeitgebers auf die Rückzahlung eines dem Arbeitnehmer gewährten Darlehens zählt nicht zwingend zum steuerpflichtigen Lohn
Der VwGH führte aus, Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar, wobei diese Einnahmen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben müssen. Unter dieser Voraussetzung zählt auch der Verzicht des Dienstgebers auf die Rückzahlung eines von ihm an den Dienstnehmer gewährten Darlehens zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Umsatzsteuer: Keine Steuernachsicht bei zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer
Der VwGH führte aus, dass es in Reverse-Charge-Fällen Konstellationen geben kann, in denen der Erwerber seinen Anspruch auf Rückzahlung einer „zu Unrecht“ in Rechnung gestellten Umsatzsteuer unmittelbar gegen die Steuerverwaltung geltend macht, wenn die Rückzahlung der Umsatzsteuer beim Leistungserbringer nicht erlangt werden kann und dieser die Umsatzsteuer vorher an das Finanzamt gezahlt hat.
Keine Einnahmenschätzung, wenn lediglich Mängel im Bereich der Betriebsausgaben festgestellt worden sind
Gemäß § 184 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.
Stand der von den österreichischen ordentlichen Gerichten eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren per 1. 1. 2019
Bis zum Stichtag 1. 1. 2019 haben österreichische ordentliche Gerichte 260 Vorlagen an den EuGH übermittelt. Davon sind bisher insgesamt 241 erledigt und…
EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Abbruchverträgen bzw Verträgen über Kauf zur Demontage
Wenn sich ein Abbruchunternehmen verpflichtet Abbrucharbeiten durchzuführen und der Abbruchabfall Metallschrott enthält, darf diesen Unternehmen den Metallschrott weiterverkaufen. Die Lieferung des Metallschrotts unterliegt nur dann der Mehrwertsteuer, wenn sie von einem Steuerpflichtigen als solchem erbracht wird.
Errichtung einer Reithalle durch einen Landwirt unternehmerisch oder privat veranlasst?
Die übliche Pensionspferdehaltung für Freizeitzwecke ist (nach der nationalen Rechtsordnung: seit 2014) von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung nach § 22 UStG 1994 nicht umfasst. Dies ändert aber nichts daran, dass die Umsätze aus der Pensionspferdehaltung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen.
Wegzugsbesteuerung, Zuordnung einer GmbH-Beteiligung zu einer slowakischen Personengesellschaft
Die Einlage einer GmbH-Beteiligung in eine betrieblich tätige slowakische Personengesellschaft führt bei tatsächlicher Zugehörigkeit der Beteiligung zu Betriebsvermögen der Betriebsstätte in der Slowakei iSd Art 13 Abs 2 DBA Slowakei. Für die Zurechnung der Kapitalbeteiligung als Betriebsvermögen der Betriebsstätte sind funktionale Kriterien maßgebend.
Nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer: kein Dienstverhältnis
Mit der Frage der Weisungsgebundenheit von nicht bzw nicht wesentlich beteiligten (Gesellschafter-)Geschäftsführern hat sich der VwGH bereits in mehreren Entscheidung auseinandergesetzt und darin Folgendes ausgeführt.
BFG: Antrag auf Aufhebung eines Prüfungsauftrages gemäß § 299 BAO
Die Rechtsfolge des § 148 Abs 4 BAO, der gegen einen Prüfungsauftrag ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässt, ist im Hinblick auf Absicht und Ziel des Gesetzes, eine Überprüfung der Rechtsmäßigkeit von Prüfungsaufträgen erst mit dem Rechtsmittel gegen einen nach Abschluss der Prüfung ergehenden Bescheid zuzulassen, nicht nur auf Beschwerden, sondern auch auf Anträge auf Aufhebung nach § 299 BAO zu beziehen.
BFG: Vertrag über Erb- und Pflichtteilsverzicht kein Vergleich iSd § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG
Eine Vereinbarung, in der die Vertragsparteien Rechte und Pflichten, über deren Art und Ausmaß kein Streit herrscht, anders regeln als es im Gesetz vorgesehen ist, stellt keinen gebührenpflichtigen Vergleich dar (vgl VwGH 21. 3. 2012, 2011/16/0122; 19. 9. 1956, 1569/54).
Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO: Heranziehung zur Haftung auch dann zulässig, wenn sich die Gesellschaft zum Fälligkeitszeitpunkt bereits in finanzieller Notlage befunden hat und nur mehr Zug-um-Zug-Zahlungen und Einzüge durch die Bank erfolgt sind
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben.
BFG: Vorliegen einer Säumnis, wenn Finanzamt Eingabe entgegen § 85 BAO nicht als Beschwerde wertet und deshalb untätig bleibt
Schriftliche Eingaben/Anbringen sind trotz Verwendung deutlicher Bezeichnungen und Formulierungen einer weiteren Hinterfragung und Auslegung zugänglich.