Kategorie: Rechtsprechung

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OGH: Zur Qualifikation von Online-Sparkonten

Das Zahlungsdienstegesetz ist auf „Direkt-Sparkonten“ nicht anwendbar. – Die Beklagte wandte im Vorfeld ein, dass dieses Gesetz nicht auf „Direkt-Sparkonten“ anwendbar sei, weil damit keine Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglicht werde. Der OGH wies die Klage nach einer Vorabentscheidung des EuGH ab.

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BFG International Internationales Steuerrecht Umsatzsteuer VwGH

Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen

Fehlen in einem Abholfall die formalen Erfordernisse für den innergemeinschaftlichen Transport der Waren und führen Ergebnisse des Amthilfeersuchens zu begründeten Zweifeln am Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, kommt es darauf an, dass der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung unter Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel tatsächlich nachweist.

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Allgemein BFG BFGjournal Einkommensteuer

Werbungskosten (va Bewirtungsspesen, Fachliteratur, Theaterkarten) einer Dramaturgin

Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen (sogenanntes Aufteilungs- und Abzugsverbot), dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zugrunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann.

Fabrik
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Bewertung eines stillgelegten Fabrikgebäudes

Gemäß § 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Kaufpreise aus den Jahren 2006 bzw 2015 können nicht die Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt widerspiegeln.

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Abgelehnte Ansprüche nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz stellen keine Werbungskosten dar

Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 EStG Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach der Rechtsprechung des VwGJ setzt der Begriff der Werbungskosten ein „Abfließen“ voraus, das sich wirtschaftlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt. Eine Ausgabe bzw ein Abfluss liegt vor, wenn der zu leistende Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist.

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Einkommensteuer VwGH

VwGH: Werbungskosten eines Profiradrennfahrers

Eine private Lebensversicherung, die – wie im gegenständlichen Fall – auch den Erlebensfall umfasst, erfüllt die Funktion einer Altersversorgung, sodass gemäß § 20 Abs 1 Z 2 EStG Aufwendungen der privaten Lebensführung vorliegen und eine Absetzbarkeit der Versicherungsprämien nicht in Frage kommt.