Keine Nachsicht von der Abgabeneinhebung im Anlassfall eines Normenprüfungsverfahrens, wenn Rechtsnormen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden
Die Aufhebung von Rechtsnormen durch den Verfassungsgerichtshof im Normenprüfungsverfahren begründet keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Anlassfall.
OGH: Zur Qualifikation von Online-Sparkonten
Das Zahlungsdienstegesetz ist auf „Direkt-Sparkonten“ nicht anwendbar. – Die Beklagte wandte im Vorfeld ein, dass dieses Gesetz nicht auf „Direkt-Sparkonten“ anwendbar sei, weil damit keine Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglicht werde. Der OGH wies die Klage nach einer Vorabentscheidung des EuGH ab.
Keine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Personenversicherungen gemäß § 18 Abs 1 Z 2 EStG
Die auf den Erlass des BMF vom 7. 9. 1989, V 249/13/1-IV/14/89, gestützte Bestätigung über Prämienvorschreibungen zu Personenversicherungen hat die Vermutung für sich, dass der darin ausgewiesene Versicherungsnehmer die Versicherungsprämien tatsächlich geleistet hat, doch ist diese Vermutung widerlegbar.
Außergewöhnliche Belastung (§ 34 Abs 6 EStG): Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät ohne Selbstbehalt bei Behinderung aufgrund von Zuckerkrankheit
Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen ohne Selbstbehalt aus dem Titel der Behinderung bedarf es eines unmittelbaren, ursächlichen Zusammenhanges der geltend gemachten Kosten mit der Behinderung, die der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu Grunde liegt (vgl UFS 9. 10. 2008, RV/0147-G/08, mwA).
Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
Fehlen in einem Abholfall die formalen Erfordernisse für den innergemeinschaftlichen Transport der Waren und führen Ergebnisse des Amthilfeersuchens zu begründeten Zweifeln am Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, kommt es darauf an, dass der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung unter Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel tatsächlich nachweist.
Werbungskosten (va Bewirtungsspesen, Fachliteratur, Theaterkarten) einer Dramaturgin
Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen (sogenanntes Aufteilungs- und Abzugsverbot), dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zugrunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann.
Bewertung eines stillgelegten Fabrikgebäudes
Gemäß § 23 BewG 1955 (Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen) sind bei Fortschreibungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt und die Wertverhältnisse vom Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen. Kaufpreise aus den Jahren 2006 bzw 2015 können nicht die Wertverhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt widerspiegeln.
EuGH: Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar
Der EuGH stellt fest, dass es die Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen nicht verbieten, dass öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse eingeräumt werden, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben.
Umfangsvergleich gemäß § 4 Z 1 lit c UmgrStG und Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer gemäß § 9 Abs 8 UmgrStG
Der Umfangsvergleich gemäß § 4 Z 1 lit c iVm § 10 Z 1 lit a UmgrStG bei einer Handelsreisenden mit beträchtlichem Know-how erfordert eine Berücksichtigung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen (Umsatz, Kundenstock, Kraftfahrzeug, Personal, Know-how, Büro).
EuGH verbietet Österreich MwSt auf Lizenzgebühren für Kunstwerke
Brüssel/Luxemburg (APA) – Der EuGH hat am Mittwoch Österreich wegen der Einhebung einer Mehrwertsteuer auf Lizenzgebühren für Kunstwerke verurteilt. Die EU-Kommission hatte Österreich in dieser Causa (C-51/18) verklagt.
Abgelehnte Ansprüche nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz stellen keine Werbungskosten dar
Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 EStG Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach der Rechtsprechung des VwGJ setzt der Begriff der Werbungskosten ein „Abfließen“ voraus, das sich wirtschaftlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt. Eine Ausgabe bzw ein Abfluss liegt vor, wenn der zu leistende Betrag aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist.
VwGH: Werbungskosten eines Profiradrennfahrers
Eine private Lebensversicherung, die – wie im gegenständlichen Fall – auch den Erlebensfall umfasst, erfüllt die Funktion einer Altersversorgung, sodass gemäß § 20 Abs 1 Z 2 EStG Aufwendungen der privaten Lebensführung vorliegen und eine Absetzbarkeit der Versicherungsprämien nicht in Frage kommt.