Kategorie: News

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Einkommensteuer VwGH

Invalidenfahrzeug steuerlich absetzbar

Ein behinderter Steuerpflichtiger erwarb ein Invalidenfahrzeug um einen Anschaffungspreis von 22.241 Euro, das speziell für Benutzung durch Invalide konstruiert wurde und für gewöhnliche Fahrzeuglenker wegen der sehr eingeschränkten fahrtechnischen Nutzungsmöglichkeit nicht attraktiv sein konnte. Er beantragte die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung als „Hilfsmittel“ iSd § 4 VO zu §§ 34 und 35 EStG.

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BFGjournal Körperschaftsteuer Umsatzsteuer VwGH

Verdeckte Ausschüttungen bei Vermietungen von Körperschaften an Gesellschafter

Liegt eine wirtschaftliche Tätigkeit vor, ist im Bereich der Überlassung von Räumlichkeiten durch eine Körperschaft an ihre Gesellschafter bzw an Personen, die den Gesellschaftern nahestehen, gesondert zu prüfen, ob der Vorgang eine verdeckte Ausschüttung darstellt, was gegebenenfalls zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 führen kann.

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BFGjournal Umgründungs­steuerrecht

Umgründung und Grunderwerbsteuer

Der Steuersatz gemäß § 7 Abs 1 Z 2 lit c GrEStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2015/2016, BGBl I 2015/118, gilt nur bei Vorgängen nach dem UmgrStG, wenn die Steuer nicht vom Einfachen oder Vielfachen des Einheitswerts zu berechnen ist (BFG 7. 8. 2018, RV/5101503/2017).

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
BFGjournal

Vorsteuerabzug aus erbrachten Leistungen

Allein die Tatsache, dass eine ungewöhnliche Geschäftsgebarung an den Tag gelegt wird, kann nach Ansicht des BFG jedoch nicht dazu führen, dass zwingend vom Nichtvorliegen unternehmerisch bzw betrieblich veranlasster Vorgänge im Zusammenhang mit diesen Geschäftshandlungen auszugehen wäre. Im Abgabenverfahren genügt es, als Ergebnis der freien Beweiswürdigung von mehreren Möglichkeiten, wenn keine von ihnen die Gewissheit für sich hat, jene als erwiesen anzunehmen, der die überwiegende Wahrscheinlichkeit zukommt, auch wenn sie nicht unzweifelhaft erwiesen ist.

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BFGjournal Finanzstrafrecht

Selbstanzeige anlässlich einer Prüfung: Abgabenerhöhung

§ 29 Abs 6 FinStrG formuliert einschränkende Bedingungen für die strafaufhebende Wirkung von Selbstanzeigen, welche „anlässlich“ einer finanzbehördlichen Nachschau oder nach deren Bekanntgabe erstattet werden. Mit anderen Worten: Der Selbstanzeiger wird durch die Nachricht von der seinen Angelegenheiten zukommenden zukünftigen behördlichen Aufmerksamkeit motiviert, noch zuvor mit einer entsprechenden Eingabe tätig zu werden; der Umstand der zukünftigen behördlichen Aktivität ist für ihn Anlass, eine Selbstanzeige zu erstatten.

BFGjournal

Liebhaberei bei Vermietung eines Ferienhauses an eine Tourismusgesellschaft

(B. R.) – Gemäß § 1 Abs 2 Z 3 LVO ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten entstehen. Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung stellt § 1 Abs 2 LVO auf die abstrakte Eigenschaft eines Wirtschaftsgutes ab. Das gilt auch dann, wenn im konkreten Einzelfall die tatsächliche Vermietung einer solchen Einheit zu Geschäftszwecken erfolgt.