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Zeitpunkt der Vorsteuerrückverrechnung bei der Formulierung „mit Ablauf des 31. 12.“

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Im Falle unklarer oder widersprüchlicher Klauseln kommt es für die Vorsteuerrückrechnung nach § 12 Abs 10 UStG auf die Umstände des Einzelfalles an. So ist ein Buchwertabgang ein Indiz dafür, dass die Wirtschaftsgüter auf den Erwerber bereits übergegangen sind.

Entscheidung: BFG 3. 8. 2018, RV/5100608/2018

Kann bei lückenlosem Ablauf der Übergabe auf eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums bereits ab dem 31. 12. des Wirtschaftsjahres geschlossen werden, so ist die Übergabe der Wirtschaftsgüter am 1. 1. des Folgejahres dann als nicht wahrscheinlich einzustufen, wenn diese nach den Vertragsklauseln des Übergabevertrages zu einer Unterbrechung der Übernahme der Aufwendungen und Forderungen für einen ganzen Monat (1. 2.) führen würde.

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