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BFGjournal Einkommensteuer

Hauptwohnsitzbefreiung bei einem „Mietkaufmodell“

Der Bf verkaufte die mit Wohnungseigentum an seiner bisherigen Wohnung zu verbindenden Liegenschaftsanteile. § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 sieht die Befreiung der Einkünfte von der Besteuerung für den Fall vor, dass „sie“ dem Veräußerer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend „als Hauptwohnsitz gedient“ haben. Auf einen Rechtstitel (Eigentum) wird dabei nicht Bezug genommen.