OGH: Formwidrige Kündigung eines Lehrlings
Entschließt sich ein Lehrling, eine formwidrige Kündigung gegen sich gelten zu lassen, kann er allein aus der Formwidrigkeit keine Ansprüche ableiten, sondern nur aus der Unbegründetheit der Auflösungserklärung. Da während der Probezeit die Auflösung keines Grundes bedarf, besteht in einem solchen Fall kein Schadenersatzanspruch gegen den Lehrberechtigten.
BFG: Festsetzung der Einkommensteuer gemäß § 100 Abs 3 EStG statt Haftungsbescheid gemäß § 100 Abs 2 EStG
Eine Abänderung eines Steuerbescheides gemäß § 100 Abs 3 EStG in einen Haftungsbescheid gemäß § 100 Abs 2 EStG durch das BFG wäre als Austausch der „Sache“ anzusehen. Eine solche Änderung würde die Abänderungsbefugnis iSd § 279 Abs 1 BAO überschreiten und ist unzulässig. Wurde daher ein Bescheid gemäß § 100 Abs 3 EStG zu Unrecht erlassen, ist er im Beschwerdeverfahren ersatzlos aufzuheben.
BFG: Aufhebung eines unbestimmt gebliebenen Schuldspruches über einen belangten Verband
Im Falle eines Schuldspruches über einen belangten Verband wegen einer Verantwortlichkeit gemäß § 28a Abs 2 FinStrG iVm § 3 Abs 1 VbVG für Finanzstraftaten von Entscheidungsträgern (§ 3 Abs 2 VbVG) oder von Mitarbeitern (§ 3 Abs 3 VbVG) ist es für eine erforderliche Präzisierung des Vorwurfes unabdingbar, neben der zweifelsfreien Umschreibung des Tatgeschehens und des …
Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld
Die Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld ist gemäß § 18 Abs 3 KBGG eine Abgabe nach § 1 BAO. Es finden daher die Verjährungsbestimmungen der BAO Anwendung.
Abstellung auf den jeweiligen Studienabschnitt, nicht auf die Gesamtstudienzeit
Wird ein Studienabschnitt innerhalb der vom FLAG für diesen vorgesehenen Zeit (also idR Mindeststudienzeit plus „Toleranzsemester“) nicht abgeschlossen, fällt der Anspruch auf Familienbeihilfe weg.
Berechnung des Rückforderungsbetrages der Familienbeihilfe strittig
Bezieht eine Person Familienbeihilfe für mehrere Kinder, so umfasst im Fall der Rückforderung der Familienbeihilfe für ein Kind der Rückforderungsbetrag auch Überbezüge an Erhöhungsbeträgen gemäß § 8 Abs 3 FLAG, welche für dieses Kind und die übrigen Kinder gewährt wurden.
Beginn des Zivildienstes iZm Beendigung des Familienbeihilfenanspruchs
Unbeschadet der Rückwirkungsfiktion des § 11 Abs 2 ZDG ist bei Zivildienern in Bezug auf § 10 Abs 1 FLAG auf den Tag des tatsächlichen Dienstantritts abzustellen. Vor dem tatsächlichen Dienstantritt sind Zivildiener in ihrer zeitlichen Disposition nicht eingeschränkt, sie können weiterhin einer Berufsausbildung nachgehen.
BFG: Zuordnung einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche
Eine für die Errichtung von Passivhäusern vorgesehene Grundstücksfläche, die zum Stichtag noch landwirtschaftlich genutzt wurde, kann bereits dem Grundvermögen zugeordnet werden, auch wenn der Flächenwidmungsplan erst später abgeändert wird.
VwGH: Berichtigung von UID-Nummern und EuGH-Rechtsprechung
Zur Richtlinie 2009/69/EG zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr judiziert der EuGH, dass die infolge der Änderung durch die Richtlinie 2009/69/EG in Art 143 Abs 2 lit b MwStSyst-RL genannte Pflicht des Importeurs, die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers anzugeben, nicht als eine materielle Voraussetzung für die Befreiung angesehen werden kann, sondern nur darauf abzielt, Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Befreiung zu beseitigen.
EuGH: Lieferung im Rahmen von Eingriffen oder Behandlungen zu therapeutischen Zwecken
Art 132 Abs 1 lit c MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er die Anwendung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiung nicht auf Leistungen beschränkt, die von Angehörigen eines durch das Recht des betreffenden Mitgliedstaats reglementierten ärztlichen oder arztähnlichen Berufs erbracht werden.
EU: Ab heute neues EU-weites System zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten
Heute (1. 7. 2019) treten neue EU-Vorschriften in Kraft, die eine schnellere und wirksamere Beilegung von Steuerstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten ermöglichen und so doppelt besteuerten Unternehmen und Einzelpersonen das Leben vereinfachen und Steuersicherheit bieten sollen.
VwGH: Rechtsmittel gegen Fristverlängerungsantrag
Nach § 93 Abs 4 BAO wird „die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt“, wenn ein Bescheid „keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist“ enthält oder „zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig“ erklärt. Diese Anordnung bezieht sich auf das Fehlen oder eine näher bezeichnete Fehlerhaftigkeit der in § 93 Abs 3 lit b BAO ausdrücklich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung.