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Bregenz (APA) – Aus Vorarlberg ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde gegen die Vignettenbefreiung eingereicht worden. Wie der ORF Vorarlberg am Samstag berichtete, wurde die Beschwerde von einer Lustenauerin eingebracht.
Sie handelte stellvertretend für die Gemeinden Hohenems, Lustenau und Diepoldsau (CH), da die Gemeinden selbst in dieser Causa den Verfassungsgerichtshof nicht einschalten können.
Anwalt rechnet bis Sommer mit einer Entscheidung
Die Beschwerdeführerin will erreichen, dass das entsprechende Gesetz geändert wird. Der Anwalt der Lustenauerin, Karl Schelling, rechnet bis spätestens Sommer mit einer Entscheidung, ob der VfGH sich überhaupt mit der Beschwerde beschäftigt.
Er sehe die formalen Hürden für sehr hoch an; wenn sich der VfGH jedoch entscheide, die Beschwerde anzunehmen, sehe er gute Chancen, dass die Mautbefreiung rückgängig gemacht werde, wird Schelling in dem ORF-Bericht zitiert. Selbst dann dürfte es aber mindestens ein Jahr bis zur Entscheidung dauern.
Hintergrund ist der Ausweichverkehr durch das Gemeindegebiet
Die hinter der Beschwerde stehenden Gemeinden fühlen sich durch die seit 15. Dezember geltende Mautbefreiung zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz (Bez. Bregenz) und Hohenems benachteiligt, weil sie Ausweichverkehr durch ihr Gemeindegebiet befürchten. Sie haben bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres angekündigt, vor den Verfassungsgerichtshof ziehen zu wollen.