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(Bild: ©VfGH/Achim Bieniek) (Bild: ©VfGH/Achim Bieniek)

Pressemitteilung des VfGH vom 21. 2. 2020.

Am 24. 2. 2020 hat die März-Session 2020 des VfGH begonnen. Auf der Tagesordnung stehen über 400 Fälle; rund 40 dieser Fälle werden wegen der Schwierigkeit der zu lösenden Verfassungsfragen vom Plenum des Gerichtshofes beraten. Die Session dauert bis 14. 3. 2020.

Die Aufnahme von Fällen auf die Tagesordnung einer Session bedeutet nicht automatisch, dass diese Fälle auch in derselben Session entschieden werden. Wenn noch Fragen geklärt werden müssen, ist eine Verschiebung in die nächste Session möglich.

Entscheidungen des VfGH werden durch Zustellung an die Verfahrensparteien oder mündliche Verkündung bekannt gegeben. Bis dahin kann keine Aussage über die Art der Erledigung eines Falles getroffen werden. 

Themen der März-Session des VfGH sind ua:

  • Was darf der „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ untersuchen? (UA 1/2020)
  • IGGÖ im Schulzeugnis? (V 89/2019 ua)
  • Abschaffung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirchen (G 228/2019 ua)
  • OPEC: Völkerrechtliche Immunität vs Grundrechte von Arbeitnehmern (SV 1/2019)
  • Kontroverse Volksabstimmung in Ludesch (W III 2/2019)
  • Mindeststrafe für Verstoß gegen Ausreiseverpflichtung (G 163/2019 ua)

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.