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Pressemitteilung des VfGH vom 21. 2. 2020.
Am 24. 2. 2020 hat die März-Session 2020 des VfGH begonnen. Auf der Tagesordnung stehen über 400 Fälle; rund 40 dieser Fälle werden wegen der Schwierigkeit der zu lösenden Verfassungsfragen vom Plenum des Gerichtshofes beraten. Die Session dauert bis 14. 3. 2020.
Die Aufnahme von Fällen auf die Tagesordnung einer Session bedeutet nicht automatisch, dass diese Fälle auch in derselben Session entschieden werden. Wenn noch Fragen geklärt werden müssen, ist eine Verschiebung in die nächste Session möglich.
Entscheidungen des VfGH werden durch Zustellung an die Verfahrensparteien oder mündliche Verkündung bekannt gegeben. Bis dahin kann keine Aussage über die Art der Erledigung eines Falles getroffen werden.
Themen der März-Session des VfGH sind ua: