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Das BMF hat den Begutachtungsentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, im RIS veröffentlicht.
Mit der Novelle wird eine Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 335 vom 17. 12. 2009 S 1, durch die Richtlinie (EU) 2019/2177, ABl L 334 vom 27. 12. 2019 S 155, umgesetzt. Durch diese Änderung wird der Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder-Spread, dessen Überschreiten eine Voraussetzung für die länderspezifische Erhöhung der Volatilitätsanpassung der risikofreien Zinskurve ist, von 100 auf 85 Basispunkte gesenkt. Gemäß Art 4 Abs 2 iVm Abs 3 der Richtlinie (EU) 2019/2177 haben die Mitgliedstaaten bis 30. 6. 2020 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Bestimmung zu erlassen und zu veröffentlichen und die Bestimmung in der geänderten Fassung spätestens ab 1. 7. 2020 anzuwenden.
Die Begutachtungsfrist endet am 2. 3. 2020.