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In Begutachtung: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geƤndert wird

Versicherung (Bild: Ā© iStock)

Das BMF hat den Begutachtungsentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, im RIS veröffentlicht.

Mit der Novelle wird eine Ƅnderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der RückversicherungstƤtigkeit (SolvabilitƤt II), ABl L 335 vom 17. 12. 2009 S 1, durch die Richtlinie (EU) 2019/2177, ABl L 334 vom 27. 12. 2019 S 155, umgesetzt. Durch diese Ƅnderung wird der Schwellenwert für den risikoberichtigten LƤnder-Spread, dessen Überschreiten eine Voraussetzung für die lƤnderspezifische Erhƶhung der VolatilitƤtsanpassung der risikofreien Zinskurve ist, von 100 auf 85 Basispunkte gesenkt. Gemäß Art 4 Abs 2 iVm Abs 3 der Richtlinie (EU) 2019/2177 haben die Mitgliedstaaten bis 30. 6. 2020 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Bestimmung zu erlassen und zu verƶffentlichen und die Bestimmung in der geƤnderten Fassung spƤtestens ab 1. 7. 2020 anzuwenden.

Die Begutachtungsfrist endet am 2. 3. 2020.

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