Nach dem Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien und Ausbildungsaufenthalten in den USA und Frankreich begann Sieglinde Moser ihre Karriere in der Telekombranche und danach in einer mittelgroßen Steuerberatungskanzlei. Die Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin ist zertifizierte Verfahrensrechtsexpertin und auf die Betreuung von Privatstiftungen, Gewerbebetrieben und freien Berufen (zB Architekten, Künstler) spezialisiert. Anlässlich des im Linde Verlag neu erschienenen „Praxisleitfadens FinanzOnline“ baten wir Sieglinde Moser zum Interview.
BFGjournal: Erst kürzlich erschien im Linde Verlag ein SWK-Spezial zu FinanzOnline mit Ihnen als Co-Autorin und -Herausgeberin. Was war Anlass für diesen Praxisleitfaden?
Sieglinde Moser: FinanzOnline ist aus dem täglichen Kanzleibetrieb nicht mehr wegzudenken. Nahezu der gesamte Schriftverkehr mit der Finanzverwaltung wird über diese Plattform erledigt – das trifft nicht nur auf Kanzleibetriebe, sondern auch auf Unternehmen und Privatpersonen zu. Trotz der Bedeutung von FinanzOnline gab es bis jetzt kein Nachschlagewerk, in dem die verschiedensten Anwendungsmöglichkeiten einfach und anschaulich dargestellt werden. Das war Anlass für Erstellung dieses FinanzOnline-Leitfadens.
BFGjournal: FinanzOnline wurde Anfang 2018 erneuert. Was hat sich verbessert? Wo besteht weiteres Verbesserungspotenzial?
Sieglinde Moser: Die Erneuerung betraf im Wesentlichen das Erscheinungsbild von FinanzOnline. Die einzelnen Anwendungen und Abfragemöglichkeiten blieben unverändert. Im Zuge der „optischen“ Anpassungen gingen einige Funktionen, insbesondere die Möglichkeit der Druckansicht, verloren. Eine Testphase vor der Umstellung unter Einbeziehung von Usern wäre wünschenswert gewesen.
Weitere Optimierungsmöglichkeiten sehe ich im Zusammenhang mit Textformaten. Derzeit ist es nicht möglich, Sonderzeichen zu verwenden. Ebenso sollte die Größe der Anhänge angepasst werden. So reicht etwa die derzeit maximal mögliche Anhangsgröße von 5 MB für die Übermittlung von Belegen im Rahmen von Vorsteuerrückerstattungsverfahren oft nicht aus. Das Scannen der Belege in einer geringeren Auflösung kann leider dazu führen, dass die Vorsteuerrückerstattung für solche Rechnungen aufgrund schlechter Qualität zunächst versagt wird.
BFGjournal: Laut einer Information des BMF nutzen mehr als 4,5 Millionen Menschen FinanzOnline. Dazu zählen Abgabepflichtige und berufsmäßige Parteienvertreter (Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare) sowie die Mitarbeiter der Finanzverwaltung selbst. Wie sehen Sie als Steuerberaterin FinanzOnline und welche Tipps können Sie Ihrer Kollegenschaft geben?
Sieglinde Moser: FinanzOnline war in Österreich zur Zeit seiner Einführung eine digitale Revolution, auch wenn sich das erst heute zeigt. Das weiß die Branche.
BFGjournal: Ein Kapitel des Praxisleitfadens FinanzOnline beschäftigt sich mit den Registrierkassen. Am Anfang gab es hier einige Aufregung und Kritik. Hat sich die Lage mittlerweile beruhigt?
Sieglinde Moser: Ja, soweit ich das beurteilen kann, hat sich die Aufregung gelegt. Die Umsetzung der Registrierkassenpflicht hätte einfacher erfolgen können. Die festgelegten Umsatzgrenzen (15.000 Euro bzw 7.500 Euro) wurden meines Erachtens zu gering angesetzt. Dadurch wurden Kleinunternehmer mit einem unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand belastet. Man darf dabei nicht vergessen, dass wir hier mehrheitlich von Unternehmern sprechen, die keine Mitarbeiter beschäftigen. Die Einführung der Registrierkassenpflicht hat jedoch unter anderem auch dazu geführt, dass so manch ein Wirt realisierte, dass er von seinen eigenen Mitarbeitern schlichtweg „betrogen“ wurde.
BFGjournal: Auch die Databox, die für die Frage der Zustellung behördlicher Erledigungen entscheidend ist, steht im Zusammenhang mit FinanzOnline. Es kommt immer wieder zu Problemen, zum Beispiel bei der E-Mail-Verständigung. Diese Information über Eingänge in die Databox stellt allerdings nur ein Service dar. Besteht hier Änderungsbedarf?
Sieglinde Moser: Diese Diskussion halte ich für überzogen, weil diese Daten – zumindest im Kanzleibetrieb – automatisiert abgefragt werden können. Hier wartet niemand auf eine Verständigung per E-Mail.
BFGjournal: Ist der Ausschluss der Kommunikationsmöglichkeit zwischen Parteien und Abgabenbehörden via E-Mail Ihrer Ansicht nach noch zeitgemäß?
Sieglinde Moser: Nein, hier hinken die Rechtsvorschriften der Praxis hinterher. Ein Fax ist möglich, ein E-Mail jedoch nicht? Das erachte ich als nicht zeitgemäß.
BFGjournal: Sie sind Expertin für Personengesellschaften. Welche Herausforderungen – beginnend mit dem Ausfüllen der aufwändig gestalteten Erklärungsformulare – stellen sich hier an Sie?
Sieglinde Moser: Die Ermittlung des Gewinns von Personengesellschaften ist aufgrund des zweistufigen Ermittlungsverfahrens meines Erachtens eine der schwierigsten Aufgaben. Insbesondere die Berücksichtigung individueller Sachverhalte einzelner Gesellschafter, wie zum Beispiel Kauf oder Verkauf eines Mitunternehmeranteils, Ermittlung des Gewinnfreibetrags, Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben, ist in der Bearbeitung herausfordernd. Es ist richtig, dass zum Schluss auch noch das korrekte Ausfüllen der Steuererklärung Probleme bereiten kann.
BFGjournal: Einer Ihrer Beratungsschwerpunkte betrifft Freiberufler. Welche Besonderheiten gibt es dabei im Unterschied zu Industrieunternehmen? Besteht ein besonderes Naheverhältnis bzw eine persönliche Betreuung zum Klienten?
Sieglinde Moser: Es liegt in der Natur der Sache, dass Freiberufler betreuungsintensiver sind. Dafür macht die Zusammenarbeit aber auch mehr Spaß.
1) Mein Ziel für heuer ist (beruflich oder privat) …
Ein Ziel habe ich bereits realisiert: die Renovierung der Kanzleiräume. Vor mir liegt mein viertes Buchprojekt: ein Reisekochbuch, dass ich gemeinsam mit meinen Mann verfasse.
2) Welches Buch haben Sie zuletzt gelesen?
„Löwen in der Einöde“ von Daniel Wisser.
3) Welche Persönlichkeit würden Sie gerne näher kennenlernen?
Bernard Pacaud, wenn er gerade in der Patisserie des L’Ambroisie tätig ist.
4) Nach der Arbeit …
… freue ich mich auf ein paar Längen im Stadthallenbad.
Nach dem Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien und Ausbildungsaufenthalten in den USA und Frankreich begann Sieglinde Moser ihre Karriere in der Telekombranche und danach in einer mittelgroßen Steuerberatungskanzlei. Die Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin ist zertifizierte Verfahrensrechtsexpertin und auf die Betreuung von Privatstiftungen, Gewerbebetrieben und freien Berufen (zB Architekten, Künstler) spezialisiert. Anlässlich des im Linde Verlag neu erschienenen „Praxisleitfadens FinanzOnline“ baten wir Sieglinde Moser zum Interview.
BFGjournal: Erst kürzlich erschien im Linde Verlag ein SWK-Spezial zu FinanzOnline mit Ihnen als Co-Autorin und -Herausgeberin. Was war Anlass für diesen Praxisleitfaden?
Sieglinde Moser: FinanzOnline ist aus dem täglichen Kanzleibetrieb nicht mehr wegzudenken. Nahezu der gesamte Schriftverkehr mit der Finanzverwaltung wird über diese Plattform erledigt – das trifft nicht nur auf Kanzleibetriebe, sondern auch auf Unternehmen und Privatpersonen zu. Trotz der Bedeutung von FinanzOnline gab es bis jetzt kein Nachschlagewerk, in dem die verschiedensten Anwendungsmöglichkeiten einfach und anschaulich dargestellt werden. Das war Anlass für Erstellung dieses FinanzOnline-Leitfadens.
BFGjournal: FinanzOnline wurde Anfang 2018 erneuert. Was hat sich verbessert? Wo besteht weiteres Verbesserungspotenzial?
Sieglinde Moser: Die Erneuerung betraf im Wesentlichen das Erscheinungsbild von FinanzOnline. Die einzelnen Anwendungen und Abfragemöglichkeiten blieben unverändert. Im Zuge der „optischen“ Anpassungen gingen einige Funktionen, insbesondere die Möglichkeit der Druckansicht, verloren. Eine Testphase vor der Umstellung unter Einbeziehung von Usern wäre wünschenswert gewesen.
Weitere Optimierungsmöglichkeiten sehe ich im Zusammenhang mit Textformaten. Derzeit ist es nicht möglich, Sonderzeichen zu verwenden. Ebenso sollte die Größe der Anhänge angepasst werden. So reicht etwa die derzeit maximal mögliche Anhangsgröße von 5 MB für die Übermittlung von Belegen im Rahmen von Vorsteuerrückerstattungsverfahren oft nicht aus. Das Scannen der Belege in einer geringeren Auflösung kann leider dazu führen, dass die Vorsteuerrückerstattung für solche Rechnungen aufgrund schlechter Qualität zunächst versagt wird.
BFGjournal: Laut einer Information des BMF nutzen mehr als 4,5 Millionen Menschen FinanzOnline. Dazu zählen Abgabepflichtige und berufsmäßige Parteienvertreter (Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare) sowie die Mitarbeiter der Finanzverwaltung selbst. Wie sehen Sie als Steuerberaterin FinanzOnline und welche Tipps können Sie Ihrer Kollegenschaft geben?
Sieglinde Moser: FinanzOnline war in Österreich zur Zeit seiner Einführung eine digitale Revolution, auch wenn sich das erst heute zeigt. Das weiß die Branche.
BFGjournal: Ein Kapitel des Praxisleitfadens FinanzOnline beschäftigt sich mit den Registrierkassen. Am Anfang gab es hier einige Aufregung und Kritik. Hat sich die Lage mittlerweile beruhigt?
Sieglinde Moser: Ja, soweit ich das beurteilen kann, hat sich die Aufregung gelegt. Die Umsetzung der Registrierkassenpflicht hätte einfacher erfolgen können. Die festgelegten Umsatzgrenzen (15.000 Euro bzw 7.500 Euro) wurden meines Erachtens zu gering angesetzt. Dadurch wurden Kleinunternehmer mit einem unverhältnismäßig hohen administrativen Aufwand belastet. Man darf dabei nicht vergessen, dass wir hier mehrheitlich von Unternehmern sprechen, die keine Mitarbeiter beschäftigen. Die Einführung der Registrierkassenpflicht hat jedoch unter anderem auch dazu geführt, dass so manch ein Wirt realisierte, dass er von seinen eigenen Mitarbeitern schlichtweg „betrogen“ wurde.
BFGjournal: Auch die Databox, die für die Frage der Zustellung behördlicher Erledigungen entscheidend ist, steht im Zusammenhang mit FinanzOnline. Es kommt immer wieder zu Problemen, zum Beispiel bei der E-Mail-Verständigung. Diese Information über Eingänge in die Databox stellt allerdings nur ein Service dar. Besteht hier Änderungsbedarf?
Sieglinde Moser: Diese Diskussion halte ich für überzogen, weil diese Daten – zumindest im Kanzleibetrieb – automatisiert abgefragt werden können. Hier wartet niemand auf eine Verständigung per E-Mail.
BFGjournal: Ist der Ausschluss der Kommunikationsmöglichkeit zwischen Parteien und Abgabenbehörden via E-Mail Ihrer Ansicht nach noch zeitgemäß?
Sieglinde Moser: Nein, hier hinken die Rechtsvorschriften der Praxis hinterher. Ein Fax ist möglich, ein E-Mail jedoch nicht? Das erachte ich als nicht zeitgemäß.
BFGjournal: Sie sind Expertin für Personengesellschaften. Welche Herausforderungen – beginnend mit dem Ausfüllen der aufwändig gestalteten Erklärungsformulare – stellen sich hier an Sie?
Sieglinde Moser: Die Ermittlung des Gewinns von Personengesellschaften ist aufgrund des zweistufigen Ermittlungsverfahrens meines Erachtens eine der schwierigsten Aufgaben. Insbesondere die Berücksichtigung individueller Sachverhalte einzelner Gesellschafter, wie zum Beispiel Kauf oder Verkauf eines Mitunternehmeranteils, Ermittlung des Gewinnfreibetrags, Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben, ist in der Bearbeitung herausfordernd. Es ist richtig, dass zum Schluss auch noch das korrekte Ausfüllen der Steuererklärung Probleme bereiten kann.
BFGjournal: Einer Ihrer Beratungsschwerpunkte betrifft Freiberufler. Welche Besonderheiten gibt es dabei im Unterschied zu Industrieunternehmen? Besteht ein besonderes Naheverhältnis bzw eine persönliche Betreuung zum Klienten?
Sieglinde Moser: Es liegt in der Natur der Sache, dass Freiberufler betreuungsintensiver sind. Dafür macht die Zusammenarbeit aber auch mehr Spaß.
1) Mein Ziel für heuer ist (beruflich oder privat) …
Ein Ziel habe ich bereits realisiert: die Renovierung der Kanzleiräume. Vor mir liegt mein viertes Buchprojekt: ein Reisekochbuch, dass ich gemeinsam mit meinen Mann verfasse.
2) Welches Buch haben Sie zuletzt gelesen?
„Löwen in der Einöde“ von Daniel Wisser.
3) Welche Persönlichkeit würden Sie gerne näher kennenlernen?
Bernard Pacaud, wenn er gerade in der Patisserie des L’Ambroisie tätig ist.
4) Nach der Arbeit …
… freue ich mich auf ein paar Längen im Stadthallenbad.
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