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Die vom Hauptausschuss des Nationalrats beschlossene Vertriebenen-Verordnung (VertriebenenVO) wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt publiziert. Damit wurde im Rahmen der EU-RL über Massenflüchtlingsströme diese bzgl. Der Ukraine-Krise in nationales Recht transferiert.
Mit der ergangenen VO wird folgenden Personen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich gewährt:
Für bereits ausgestellte Aufenthaltstitel, deren Gültigkeit abläuft, ist das vorübergehende Aufenthaltsrecht ebenso anzuwenden.
Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt bis 3. März 2023, sofern auf Beschluss des Rates die EU-RL nicht bereits vorher nicht mehr anzuwenden ist. Ebenso ist eine automatische Verlängerung auf sechs Monate vorgesehen, jedoch max. bis zu einem weiteren Jahr.
Vertriebene werden ebenso in die Krankenversicherung aufgenommen. Mit dem vorübergehenden Aufenthaltstitel („Karte für Vertriebene“) ist es möglich, sich beim AMS zu registrieren. Hier kann ein Antrag auf Beschäftigungsbewilligung gestellt werden.