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Mittels Verordnung wird die Möglichkeit der bezahlten Freistellung von Risikopatienten mittels COVID-19-Attests bis 31. März 2022 verlängert. Geändert haben sich jedoch die Bedingungen für ein derartiges Attest.
Legen betroffene Personen dem Dienstgeber ein COVID-19-Attest vor, so sind diese vom Dienst unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen. Dafür sind folgende Bedingungen zu beachten. Die bezahlte Freistellung muss nur dann erfolgen, wenn
Ein positives COVID-19-Risiko-Attest darf nur dann ausgestellt werden (persönliche Bedingungen), wenn
Das Vorliegen der persönlichen Bedingungen ist vom ausstellenden Arzt sicherzustellen.