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Verlängerung der Freistellung von Risikopatienten

(Bild: © iStock/andrei_r) (Bild: © iStock/andrei_r)

Mittels Verordnung wird die Möglichkeit der bezahlten Freistellung von Risikopatienten mittels COVID-19-Attests bis 31. März 2022 verlängert. Geändert haben sich jedoch die Bedingungen für ein derartiges Attest.

Legen betroffene Personen dem Dienstgeber ein COVID-19-Attest vor, so sind diese vom Dienst unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen. Dafür sind folgende Bedingungen zu beachten. Die bezahlte Freistellung muss nur dann erfolgen, wenn

  • die Arbeit kann nicht im Homeoffice erbracht werden oder
  • am Arbeitsplatz können keine geeigneten Maßnahmen getroffen werden können, die eine Ansteckung mit größtmöglicher Sicherheit ausschleißen.

Ein positives COVID-19-Risiko-Attest darf nur dann ausgestellt werden (persönliche Bedingungen), wenn

  • bei der betroffenen Person gem. Impfschema für immunsupprimierte Personen trotz drei Impfungen mit einem zugelassenen Impfstoff einen schweren Krankheitsverlauf vermuten lassen oder
  • medizinische Gründe vorliegen, die keine COVID-18-Impfung zulassen.

Das Vorliegen der persönlichen Bedingungen ist vom ausstellenden Arzt sicherzustellen.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.